Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
31. Januar 2026
31. Januar 2026
31. Januar 2026
Events
Tage der Chor- und Orchestermusik 2026
13. März 2026 bis 15. März 2026
BUNT GEMISCHT
29. Mai 2025
15. November 2025
22. November 2025
9. Juni 2021
2. Dezember 2025
2. September 2024
3. Januar 2024
3. April 2023
21. Juli 2025
1. August 2023
8. Februar 2025
11. Dezember 2024
28. November 2025
5. Juni 2025
21. September 2025
23. Dezember 2025
21. Juli 2023
29. Juli 2024
10. August 2023
15. August 2023
22. Dezember 2024
8. November 2025
5. Januar 2025
30. September 2024
26. Juli 2025
25. April 2023
2. Februar 2025
22. März 2021
25. Januar 2026
5. Juli 2025
27. November 2023
28. November 2025
20. Oktober 2023
25. Juli 2023


