Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
6. August 2025
Events
Mellow – Blow your Mind!
14. September 2025 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
19. März 2024
15. Juni 2025
12. Januar 2025
6. Februar 2024
31. März 2021
1. Januar 2025
7. August 2023
15. November 2023
24. Februar 2025
6. Juli 2025
26. August 2023
18. Mai 2025
16. Oktober 2023
18. Juli 2025
22. Januar 2021
26. September 2023
26. Februar 2024
16. November 2023
4. Juli 2023
29. August 2023
8. Februar 2024
10. Juli 2023
7. April 2021
23. Februar 2025
24. Dezember 2024
27. März 2025
29. Mai 2025
27. April 2023
14. August 2020
12. Juli 2025
1. März 2025
13. Mai 2025
14. August 2024
23. Mai 2025