Grenzwert für THC im Straßenverkehr

Nach Cannabis-Legalisierung
txn. Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundesrat Anfang Juli eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt: Der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) im Blutserum von Autofahrern wurde von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 ng/ml erhöht. Die Anpassung entspricht etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und soll die Rechtsprechung vereinfachen sowie eine klarere Linie im Umgang mit THC im Straßenverkehr schaffen.
„Trotz der neuen Grenzwerte bleibt die Gesetzgebung für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren jedoch weiterhin streng“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Für beide Gruppen gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer.“ Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Werden Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr erwischt, wird es noch teurer: Mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sind die Konsequenzen. Wer bereits Punkte in Flensburg hat, muss bis zu 1.500 Euro zahlen und mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. „Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, gefährdet zudem seinen Versicherungsschutz“, weiß Johannssen. „Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder sogar vollständig versagen.“
Wie schnell der THC-Grenzwert nach dem Konsum abfällt, hängt von diversen Faktoren an. Die Häufigkeit des Konsums spielt ebenso eine Rolle wie der individuelle Stoffwechsel. Direkt nach dem Konsum liegt der THC-Wert bei rund150 ng/ml. In der Regel sinkt er innerhalb von acht Stunden auf unter 1 ng/ml. Personen, die häufig oder dauerhaft konsumieren, können jedoch über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte THC-Konzentration aufweisen.
Weitere Informationen auch unter www.itzehoer.de
txn-Foto: Adin/adobestock/Itzehoer
Schlagwörter: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Cannabis-Legalisierung, txn|
Aktuelle Beiträge
15. August 2025
15. August 2025
Events
Fotokunst-Ausstellung FotoART 2025 in Otterberg
24. August 2025 - 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
26. April 2023
9. Februar 2025
24. April 2020
23. Januar 2025
22. Januar 2024
19. April 2024
31. Juli 2023
5. Juni 2025
10. Dezember 2024
11. Juni 2025
17. September 2024
13. August 2024
9. Mai 2024
7. September 2023
5. April 2023
30. Januar 2024
20. Juni 2023
16. Januar 2025
21. Juni 2025
31. August 2023
27. Juli 2025
4. April 2020
18. Dezember 2024
30. März 2025
27. Juli 2023
21. April 2021
21. Juli 2024
11. Mai 2025
24. Dezember 2024
18. April 2023
26. März 2025
10. Mai 2025
6. April 2025
17. November 2023
19. April 2025
25. April 2023
1. August 2023
18. Dezember 2023