Ordnungsbehörde und Zoll kontrollieren Taxis

Autor/in: Pressestelle
Über 50 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Taxis sind auch in Kaiserslautern ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs und aus diesem nicht wegzudenken. In den letzten Wochen hat der Kommunale Vollzugsdienst, teilweise zusammen mit dem Zoll, insgesamt 72 Taxis kontrolliert. Gegen 51 Taxifahrende bzw. Taxiunternehmen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Kontrollen fanden unter anderem am Messeplatz, Stiftsplatz, Willy-Brandt-Platz sowie am Guimarães-Platz vor dem Hauptbahnhof statt, aber auch in Bereichen, in denen es keine ausgewiesenen Taxistandplätze gibt.
Insbesondere das Bereithalten von Taxis in nicht dafür ausgewiesenen Bereich musste auffällig oft beanstandet werden. Daneben gab es Feststellungen zu fehlenden Personenbeförderungsscheinen, Ordnungsnummern, Sozialversicherungsnachweisen oder Taxizulassungen für das Stadtgebiet sowie für falsch angebrachte Werbung.
Für Ordnungswidrigkeiten, die sich aus der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, dem Personenbeförderungsgesetz oder der Droschkenordnung ergeben, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Bei Erstverstößen werden gegenüber den Taxifahrerinnen, -fahrern oder -unternehmen in der Regel jedoch eher dreistellige Bußgeldbeträge festgelegt. Sollten die Fahrerinnen oder Fahrer bzw. Unternehmen schon einmal auffällig geworden sein, erhöht sich der Betrag.
Darüber hinaus wurden erneut wieder Verstöße hinsichtlich des Bundesnichtraucherschutzgesetzes festgestellt. Nach diesem dürfen weder die Fahrerinnen und Fahrer noch der Fahrgast in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs rauchen.
Der Zoll hat in eigener Zuständigkeit die Taxifahrerinnen und Taxifahrer bzw. Firmen überprüft. Er konnte ebenfalls einige Beanstandungen wie z. B. Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht verzeichnen. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden durch das Zollamt Kaiserslautern weiter bearbeitet. Etwaige Straftaten werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
BUNT GEMISCHT
30. März 2023
22. Januar 2021
22. März 2025
6. Oktober 2023
13. August 2023
6. Januar 2025
29. Januar 2025
15. März 2023
20. Juni 2023
29. Juni 2023
6. April 2021
5. April 2023
1. August 2023
7. April 2021
1. Mai 2025
17. März 2021
16. August 2023
16. Januar 2025
14. August 2023
3. Juli 2023
17. November 2021
20. Januar 2025
10. Februar 2025
25. Juni 2024
3. August 2021
5. Juni 2023
3. Februar 2025
10. Januar 2025
23. Januar 2024
23. Mai 2025
8. Oktober 2024
8. Mai 2023
8. März 2025
27. Juli 2023
14. Juli 2023