Vorsicht vor teurem Kindergeld

Verbraucherbeschwerden zu kindergeldbeantragen.de sind eine Warnung, diesen Dienst nicht zu nutzen
Kindergeld zu beantragen ist bekanntermaßen eine bürokratische Kraftanstrengung für junge Eltern. Da freut man sich doch über digitale Erleichterungen. Doch Vorsicht, der Schein kann trügen.
Die Seite „kindergeldbeantragen.de“ vermittelt durch ihre Gestaltung den Eindruck einer offiziellen staatlichen Seite, die Teil der Arbeitsagentur ist. In Wirklichkeit ist der Betreiber der Webseite das Unternehmen Rundfunkbeitrag B.V. mit Sitz in den Niederlanden.
Überflüssige Online-Dienstleistungen ohne Mehrwert
„Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. So nennt sich kindergeldbeantragen.de im Kleingedruckten auch selbst einschränkend einen privaten Antragservice, der Kunden ausschließlich beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.“
Eine Verbraucherin berichtet
Vor einigen Monaten war die Verbraucherin auf der vermeintlich offiziellen Seite der Arbeitsagentur, kindergeldbeantragen.de, um Hilfe bei dem Kindergeldantrag zu erhalten. Sie dachte, es handele sich um den digitalen Service der Arbeitsagentur, der sie bei der Bearbeitung des Antrags unterstützt. „Umso erstaunter waren wir, dass wir im Anschluss an die Bestätigung per E-Mail und Erhalt der Rechnung über 29,99 Euro die Information erhalten haben, dass außer der Erstellung des Antrags keine weitere Unterstützung erfolgt.“ Was nun folgte, war die Anfechtung des Vertrages durch die Verbraucherin wegen Täuschung, was der Anbieter jedoch ignoriert. Aggressiv wird angemahnt, die Forderung zu bezahlen unter Androhung weiterer Inkassokosten. Rückfragen der Verbraucherin werden lediglich mit KI beantwortet und laufen ins Leere.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um zweifelhafte Online-Anbieter zu identifizieren und angemessen zu reagieren
Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
- Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde bzw. der offiziellen Behörde nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, bei der Beauftragung auf die URL und das Impressum der Webseite zu achten.
- Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man sich dagegen wehren, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
- Für die aktuelle Masche der Betreiber von kindergeldbeantragen.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Quelle: VZ-RLP | Foto: v. Engelmann-Promotion (Canva)
Wetter in Kaiserslautern Stand 13:15 Uhr Bedeckt
Gefühlt 12°
Wind 13 km/h
Luftfeuchte 73 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
5. Oktober 2026
5. Oktober 2026
Events
Großer Winzerfestumzug am 11. Oktober: Farbenprächtiger Höhepunkt des Deutschen Weinlesefestes
11. Oktober 2026 - 13:30 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. Januar 2025
29. August 2026
5. Oktober 2025
5. September 2026
25. Juni 2025
9. September 2026
13. Oktober 2023
25. Januar 2026
1. Januar 2026
15. November 2025
28. Juli 2026
25. Juli 2026
13. Oktober 2023
16. Mai 2026
8. Juli 2024
18. April 2026
13. Mai 2025
15. Februar 2026
21. März 2025
13. Dezember 2025
19. September 2026
29. November 2025
2. August 2026
11. August 2025
1. Dezember 2025
2. August 2025
21. April 2023
13. August 2023
28. September 2025
4. Oktober 2025
27. November 2024
20. Mai 2025
4. Oktober 2025
22. Juni 2025
16. November 2023
22. März 2026
1. Februar 2026


