Vorsicht vor teurem Kindergeld

Verbraucherbeschwerden zu kindergeldbeantragen.de sind eine Warnung, diesen Dienst nicht zu nutzen
Kindergeld zu beantragen ist bekanntermaßen eine bürokratische Kraftanstrengung für junge Eltern. Da freut man sich doch über digitale Erleichterungen. Doch Vorsicht, der Schein kann trügen.
Die Seite „kindergeldbeantragen.de“ vermittelt durch ihre Gestaltung den Eindruck einer offiziellen staatlichen Seite, die Teil der Arbeitsagentur ist. In Wirklichkeit ist der Betreiber der Webseite das Unternehmen Rundfunkbeitrag B.V. mit Sitz in den Niederlanden.
Überflüssige Online-Dienstleistungen ohne Mehrwert
„Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. So nennt sich kindergeldbeantragen.de im Kleingedruckten auch selbst einschränkend einen privaten Antragservice, der Kunden ausschließlich beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.“
Eine Verbraucherin berichtet
Vor einigen Monaten war die Verbraucherin auf der vermeintlich offiziellen Seite der Arbeitsagentur, kindergeldbeantragen.de, um Hilfe bei dem Kindergeldantrag zu erhalten. Sie dachte, es handele sich um den digitalen Service der Arbeitsagentur, der sie bei der Bearbeitung des Antrags unterstützt. „Umso erstaunter waren wir, dass wir im Anschluss an die Bestätigung per E-Mail und Erhalt der Rechnung über 29,99 Euro die Information erhalten haben, dass außer der Erstellung des Antrags keine weitere Unterstützung erfolgt.“ Was nun folgte, war die Anfechtung des Vertrages durch die Verbraucherin wegen Täuschung, was der Anbieter jedoch ignoriert. Aggressiv wird angemahnt, die Forderung zu bezahlen unter Androhung weiterer Inkassokosten. Rückfragen der Verbraucherin werden lediglich mit KI beantwortet und laufen ins Leere.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um zweifelhafte Online-Anbieter zu identifizieren und angemessen zu reagieren
Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
- Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde bzw. der offiziellen Behörde nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, bei der Beauftragung auf die URL und das Impressum der Webseite zu achten.
- Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man sich dagegen wehren, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
- Für die aktuelle Masche der Betreiber von kindergeldbeantragen.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Quelle: VZ-RLP | Foto: v. Engelmann-Promotion (Canva)
Wetter in Kaiserslautern Stand 10:15 Uhr Leichter Regen
Gefühlt 13°
Wind 10 km/h
Luftfeuchte 80 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
7. Oktober 2026
Events
Simon & Garfunkel | Tribute by Central Park Band
9. Oktober 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
22. Januar 2025
4. Oktober 2025
28. August 2026
24. Juli 2023
12. Dezember 2024
28. März 2026
25. Juli 2023
1. Februar 2025
31. August 2023
28. November 2025
29. Juni 2025
16. Februar 2026
13. Juni 2026
25. Januar 2026
30. Januar 2024
24. Juli 2023
9. August 2025
7. Juni 2025
26. Februar 2024
7. August 2023
9. Februar 2025
25. April 2023
14. April 2024
16. August 2023
5. Juli 2026
20. Juli 2025
26. Oktober 2025
15. Juni 2025
19. Juli 2025
29. August 2026
16. Dezember 2025
23. Januar 2025


