Urteil gegen die Deutsche Glasfaser

Landgericht Bochum untersagt irreführende Angaben zur Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen / Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz setzt BGH-Rechtsprechung durch
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Streit um die Laufzeit von Glasfaserverträgen einen wichtigen Erfolg gegen die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erzielt. Das Landgericht Bochum hat der Klage der Verbraucherzentrale mit Anerkenntnisurteil vom 15.05.2026 (Az. I-16 O 34/26) vollumfänglich stattgegeben. Danach darf die Deutsche Glasfaser gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr behaupten, die vertragliche Mindestlaufzeit beginne erst mit der technischen Freischaltung oder Aktivierung des Glasfaseranschlusses. Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist der rechtliche Vertragsschluss. Dieser erfolgt regelmäßig mit Zugang der Auftragsbestätigung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern – nicht erst mit der technischen Freischaltung oder Aktivierung des Glasfaseranschlusses.
„Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darf die gesetzliche Begrenzung der Vertragslaufzeit nicht durch jahrelang verzögerte Vertragsannahmen oder technische Aktivierungen umgangen werden“, so Stefan Brandt, Referent kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Untersagt wurden insbesondere Aussagen, wonach die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung beginne oder eine vorzeitige Kündigung „systemseitig nicht möglich“ sei. Grundlage der Entscheidung war ein von der Verbraucherzentrale abgemahnter Fall, in dem ein Verbraucher bereits im Oktober 2021 einen Glasfaseranschluss bestellt hatte. Die technische Aktivierung erfolgte jedoch erst fast vier Jahre später, und der Verbraucher versuchte vergeblich, sich durch ordentliche Kündigung vom Vertrag zu lösen.
„Das Urteil bestätigt, dass sich der Beginn der gesetzlichen Mindestvertragslaufzeit nicht wegen einer späteren Freischaltung des Anschlusses verschiebt“, erklärt Brandt. „Verbraucherinnen und Verbraucher wurden teilweise über Jahre an Verträge gebunden, obwohl der Anschluss noch gar nicht nutzbar war.“
Die Entscheidung setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent um. Der BGH hatte bereits mit Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) klargestellt, dass die nach dem Telekommunikationsgesetz zulässige Mindestvertragslaufzeit mit dem rechtlichen Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der tatsächlichen Bereitstellung des Anschlusses.
„Wir haben die Deutsche Glasfaser lange vor dem BGH-Urteil mehrfach auf erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich der Vertragslaufzeiten hingewiesen“, so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte die Deutsche Glasfaser auch im Februar 2026 wegen der beanstandeten Praxis abgemahnt. Die Verbraucherzentrale beanstandete insbesondere, dass Verbraucher:innen trotz jahrelanger Ausbauverzögerungen weiterhin an langfristige Verträge gebunden blieben und Kündigungen zurückgewiesen wurden. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab das Unternehmen nicht ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Bochum.
„Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für den Glasfasermarkt“, so Brandt weiter. „Es setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent um und verdeutlicht, dass die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit nicht durch eine spätere technische Aktivierung des Anschlusses hinausgeschoben werden kann.“
Quelle: VZ-RLP | Foto: Henrik 5000 / Adobe Stock
Aktuelle Beiträge
13. August 2026
Events
Süße Klage – Pete Gusatvson
10. Oktober 2026 - 20:15 Uhr bis 22:15 Uhr
BUNT GEMISCHT
7. Mai 2024
8. Juli 2024
9. März 2025
31. August 2023
2. Juni 2022
19. Juni 2025
1. Dezember 2025
8. Mai 2023
1. August 2025
18. Januar 2025
31. Januar 2026
17. März 2021
13. September 2022
2. August 2023
19. April 2025
29. März 2026
17. August 2025
12. November 2024
15. August 2023
7. März 2026
16. Januar 2025
22. Juni 2025
30. Januar 2026
7. August 2023
2. Februar 2025
26. Dezember 2025
18. Juli 2023
26. Januar 2025
17. September 2024
22. Dezember 2024
19. Oktober 2025
11. Juni 2025



