Tester kritisieren zu viel Zucker in Erfrischungsgetränken

Der große Limo-Check der Stiftung Warentest
Zitrus-Limonaden sind zu süß, teils auch schadstoffbelastet oder irreführend gekennzeichnet. Das zeigt die Untersuchung der Stiftung Warentest von 29 Produkten. Nur drei Limonaden erhielten die Note Gut – und ausgerechnet Fanta patzt in der Schadstoffanalyse.
Bis zum Frühjahr 2024 sollten Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten. Obwohl diese Vorgabe nun weggefallen ist und Hersteller mit deutlich weniger Zucker arbeiten dürften, verwenden die meisten weiterhin überzuckerte Rezepturen. „Limos könnten heute deutlich weniger süß sein, sind es aber meist nicht. Das schlägt sich negativ in unserem Testergebnis nieder“, erklärt Janine Schlenker, Projektleiterin bei Stiftung Warentest.
Limonaden mit Süßstoffen schmecken oft noch süßer als ihre gezuckerten Pendants. „Süßstoffe machen die Getränke geschmacklich übersüß. Wir sehen diese Zusatzstoffe kritisch, weil man sich Süße so nicht abgewöhnt“, sagt Schlenker.
Der Test offenbart weitere Schwachstellen: erhöhte Chloratgehalte bei Fanta Orange und Fanta Zero Sugar Orange. Glücksgefühle Mandarange und Paulberger Lemon fallen wegen Kennzeichnungsmängeln auf.
Immerhin: Sechs Produkte überzeugen geschmacklich. Ihr Geheimnis liegt im Fruchtsaftanteil von neun bis 20 Prozent, der für einen aromatischen Fruchtgeschmack sorgt. Klare Zitronen-Limonaden ohne Saftanteil schmecken dagegen oft künstlich.
„Limonade sollte durch Zusetzen von Vitaminen kein gesundes Image verpasst bekommen. Sie bleibt eine Nascherei und sollte bewusst, als Süßigkeit konsumiert werden – nicht als Durstlöscher“, betont die Expertin.
Das Fazit der Stiftung Warentest lautet deshalb: Limonaden nur gelegentlich genießen und dabei zu klassisch gesüßten Varianten mit möglichst wenig Zucker greifen. Für die tägliche Flüssigkeitszufuhr eignet sich Wasser deutlich besser.
Welche sechs Limonaden am besten schmecken, steht in der August-Ausgabe der Stiftung Warentest und unter www.test.de/limonade im kostenpflichtigen Bereich.
Quelle „Stiftung Warentest“
BUNT GEMISCHT
2. Februar 2025
10. August 2023
25. Januar 2021
23. März 2023
13. April 2021
26. April 2025
2. August 2023
6. April 2021
5. Mai 2020
13. August 2020
19. April 2025
15. Januar 2024
10. Dezember 2024
9. August 2023
10. Februar 2021
4. Juli 2023
9. März 2025
18. Februar 2024
16. April 2025
21. Juli 2023
1. März 2025
29. März 2023
19. September 2023
18. Juli 2025
20. November 2024
11. Dezember 2024
22. Juni 2020
10. Februar 2025
26. Januar 2025
11. Dezember 2023
26. Februar 2024
13. Mai 2024
3. Mai 2025
15. Juni 2023
3. Juli 2023
24. August 2023