Tester kritisieren zu viel Zucker in Erfrischungsgetränken

Der große Limo-Check der Stiftung Warentest
Zitrus-Limonaden sind zu süß, teils auch schadstoffbelastet oder irreführend gekennzeichnet. Das zeigt die Untersuchung der Stiftung Warentest von 29 Produkten. Nur drei Limonaden erhielten die Note Gut – und ausgerechnet Fanta patzt in der Schadstoffanalyse.
Bis zum Frühjahr 2024 sollten Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten. Obwohl diese Vorgabe nun weggefallen ist und Hersteller mit deutlich weniger Zucker arbeiten dürften, verwenden die meisten weiterhin überzuckerte Rezepturen. „Limos könnten heute deutlich weniger süß sein, sind es aber meist nicht. Das schlägt sich negativ in unserem Testergebnis nieder“, erklärt Janine Schlenker, Projektleiterin bei Stiftung Warentest.
Limonaden mit Süßstoffen schmecken oft noch süßer als ihre gezuckerten Pendants. „Süßstoffe machen die Getränke geschmacklich übersüß. Wir sehen diese Zusatzstoffe kritisch, weil man sich Süße so nicht abgewöhnt“, sagt Schlenker.
Der Test offenbart weitere Schwachstellen: erhöhte Chloratgehalte bei Fanta Orange und Fanta Zero Sugar Orange. Glücksgefühle Mandarange und Paulberger Lemon fallen wegen Kennzeichnungsmängeln auf.
Immerhin: Sechs Produkte überzeugen geschmacklich. Ihr Geheimnis liegt im Fruchtsaftanteil von neun bis 20 Prozent, der für einen aromatischen Fruchtgeschmack sorgt. Klare Zitronen-Limonaden ohne Saftanteil schmecken dagegen oft künstlich.
„Limonade sollte durch Zusetzen von Vitaminen kein gesundes Image verpasst bekommen. Sie bleibt eine Nascherei und sollte bewusst, als Süßigkeit konsumiert werden – nicht als Durstlöscher“, betont die Expertin.
Das Fazit der Stiftung Warentest lautet deshalb: Limonaden nur gelegentlich genießen und dabei zu klassisch gesüßten Varianten mit möglichst wenig Zucker greifen. Für die tägliche Flüssigkeitszufuhr eignet sich Wasser deutlich besser.
Welche sechs Limonaden am besten schmecken, steht in der August-Ausgabe der Stiftung Warentest und unter www.test.de/limonade im kostenpflichtigen Bereich.
Quelle „Stiftung Warentest“
BUNT GEMISCHT
16. August 2023
29. Juni 2023
23. Oktober 2024
17. August 2023
3. August 2021
18. Mai 2025
6. Oktober 2023
6. Januar 2025
15. März 2023
18. März 2021
4. August 2023
14. August 2023
18. Juli 2023
4. Juli 2025
2. Februar 2025
19. Juli 2025
24. Juli 2023
15. Juni 2025
16. Januar 2024
17. Juli 2023
30. März 2023
20. Februar 2024
20. Mai 2025
14. Dezember 2023
8. September 2022
1. Oktober 2021
1. August 2023
15. März 2023
19. Juni 2023
9. August 2023
25. Juni 2024
15. Juli 2023
31. Juli 2023
20. August 2021
14. Juli 2021
28. August 2023
26. August 2023
23. Februar 2025
19. April 2025
27. März 2023
2. Oktober 2023
23. Mai 2025