Schatzsuche unter Wasser: Magnetangeln in Rheinland-Pfalz – was findet man und was ist erlaubt?

Titelbild: KI-generiertes Symbolbild
Was liegt auf dem Grund? Magnetangeln in Rheinland-Pfalz
Ein starker Magnet, ein langes Seil und ein Gewässer – mehr braucht es auf den ersten Blick nicht. Beim Magnetangeln, auch Magnetfischen genannt, wird ein kräftiger Neodym-Magnet ins Wasser geworfen und langsam über den Grund gezogen. Was daran hängen bleibt, kann vom alten Fahrradschloss über Werkzeuge und Münzen bis zu historischen Gegenständen reichen.
Gerade in Rheinland-Pfalz mit seinen zahlreichen Flüssen, Seen, Weihern und alten Wasserwegen klingt das nach einem spannenden Freizeitvergnügen. In der Westpfalz gibt es mit Glan und Lauter, dem Ohmbachsee sowie zahlreichen Woogen und Weihern rund um Kaiserslautern grundsätzlich viele Gewässer, die interessant aussehen. Doch genau hier liegt der entscheidende Punkt: Ein öffentlich zugängliches Gewässer ist nicht automatisch ein Gewässer, in dem Magnetangeln erlaubt ist.
Wo könnte Magnetangeln in der Westpfalz interessant sein?
Besonders spannend erscheinen auf den ersten Blick ältere Gewässer in der Nähe von Ortschaften, Brücken, ehemaligen Industrieanlagen oder historischen Verkehrswegen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass über Jahrzehnte Gegenstände ins Wasser gelangt sind.
Die Westpfalz besitzt beispielsweise den Ohmbachsee, mit rund 15 Hektar die größte zusammenhängende Wasserfläche der Region, dazu den Glan und zahlreiche kleinere Seen und Weiher. Rund um Kaiserslautern gehören der Gelterswoog, Blechhammerweiher, Vogelwoog und weitere historische Wooge zur alten Kulturlandschaft. Viele dieser Gewässer wurden teilweise bereits vor Jahrhunderten künstlich angelegt.
Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, dass dort Magnetangeln erlaubt ist. Beim Vogelwoog gelten beispielsweise aufgrund des Naturschutzgebietes erhebliche Nutzungseinschränkungen. Auch am Gelterswoog bestehen Schutzbereiche und besondere Regeln für die Gewässernutzung. Selbst normales Angeln ist dort teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer eine interessante Stelle entdeckt, sollte deshalb vorab klären, wem das Gewässer gehört beziehungsweise wer es verwaltet und ob das Magnetfischen gestattet wird. Bei kommunalen Gewässern ist die jeweilige Stadt oder Verbandsgemeinde ein guter erster Ansprechpartner.
Eine geologisch interessante Ausnahme findet sich bei Waldhambach zwischen Annweiler und Bad Bergzabern. Dort kam tatsächlich natürliches Gold vor. Um 1940 wurde mit Schächten, Gräben und einem Versuchsstollen danach gesucht. Wirtschaftlich lohnte sich der Abbau jedoch nicht. Für heutige Schatzsucher ist die Stelle ohnehin keine Option: Der betreffende Bereich wurde weitgehend abgebaut und im ehemaligen Steinbruch gilt ausdrücklich ein Sammelverbot. Das Gelände wird kontrolliert.
Auch außerhalb der Pfalz gibt es in Rheinland-Pfalz Gold. Historische Goldfunde sind beispielsweise aus dem Hunsrück bekannt. Dort wurden sogar einzelne größere Stücke beschrieben. Wer allerdings einfach einen beliebigen Hunsrückbach auswählt, hat deshalb noch lange keine erfolgversprechende Goldstelle.
Beim klassischen Goldwaschen sucht man bevorzugt dort, wo die Strömung schweres Material ablagert: hinter größeren Steinen, in Vertiefungen des Untergrunds, an geeigneten Flusskurven oder in Sand- und Kiesablagerungen. Interessant ist sogenannter Schwarzsand, der schwere Mineralien wie Magnetit enthält. Wo sich solche Schwerminerale sammeln, kann theoretisch auch Gold liegen. Schwarzsand ist allerdings kein Beweis für Gold.

Ist Magnetangeln in Rheinland-Pfalz erlaubt?
Eine einfache landesweite Regel nach dem Motto „Magnetangeln ist erlaubt“ gibt es nicht. Entscheidend sind immer das konkrete Gewässer, dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter, mögliche Schutzbestimmungen und die Art des Eingriffs.
Das Wasserrecht regelt Nutzungen oberirdischer Gewässer. Darüber hinaus können Naturschutzgebiete eigene Verbote enthalten. Bei privaten Teichen und Seen benötigt man ohnehin die Zustimmung des Eigentümers.
Deshalb gilt für Rheinland-Pfalz: Vorher fragen statt hinterher diskutieren. Eine kurze Anfrage bei Gemeinde, Stadt, Verbandsgemeinde oder Gewässereigentümer kann schnell klären, ob das Magnetangeln an der gewünschten Stelle zulässig ist.
Besonders vorsichtig sollte man in Naturschutzgebieten, an denkmalgeschützten Anlagen, historischen Brücken und ehemaligen militärisch genutzten Bereichen sein.
Was braucht man zum Magnetangeln?
Die Ausrüstung ist überschaubar. Benötigt werden ein kräftiger Neodym-Suchmagnet, ein stabiles Seil, Arbeitshandschuhe und ein geeigneter Behälter für die Fundstücke. Für Einsteiger reicht ein Magnet mit moderater Zugkraft völlig aus. Extrem starke Magnete sind nicht automatisch besser – sie können sich an schweren Metallteilen oder Stahlkonstruktionen so festsetzen, dass sie kaum noch gelöst werden können.
Handschuhe sind Pflicht. Scharfkantige Metallteile, rostige Haken, Drähte, Glasscherben oder Nägel gehören zu den normalen Gefahren dieses Hobbys.
Sinnvoll ist außerdem ein kleiner Greifhaken. Größere Gegenstände lassen sich damit teilweise besser bergen als ausschließlich mit dem Magneten.
Und noch etwas gehört zur Grundausstattung: ein Behälter für Schrott. Was aus dem Wasser gezogen wurde, sollte nicht anschließend am Ufer liegen bleiben.

Was kann man finden?
Die Realität ist meistens weniger spektakulär als manche Videos im Internet vermuten lassen. Nägel, Schrauben, Getränkedosen, Angelzubehör, Fahrradersatzteile und anderer Metallschrott dürften deutlich häufiger am Magneten hängen als eine Schatzkiste.
Trotzdem können interessante Gegenstände auftauchen: alte Werkzeuge, Schlüssel, Münzen, Fahrradteile, historische Beschläge oder gelegentlich Gegenstände, deren Herkunft nicht sofort geklärt werden kann.
Genau dann wird es rechtlich interessant.
Eine Fundsache wird nicht automatisch Eigentum des Finders. Gegenstände mit einem Wert von mehr als zehn Euro müssen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich beim zuständigen Fundbüro angezeigt werden. Die Fundanzeige soll unverzüglich erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Finder später Eigentum erwerben oder Anspruch auf Finderlohn haben.
Bei offensichtlich historischen oder archäologisch interessanten Gegenständen kann zusätzlich das Denkmalschutzrecht eine Rolle spielen.
Die größte Gefahr: Munition und Waffen
Beim Magnetangeln gibt es ein Risiko, das man ernst nehmen sollte. In deutschen Gewässern können sich noch immer Munition, Granaten, Waffen oder andere Kampfmittel aus Kriegszeiten befinden.
Das gilt auch für Rheinland-Pfalz, das im Zweiten Weltkrieg stark von Kampfhandlungen betroffen war.
Wer einen verdächtigen Gegenstand am Magneten hat, sollte nicht daran kratzen, ihn reinigen, öffnen, zerlegen oder mit nach Hause nehmen. Der Gegenstand sollte möglichst nicht weiter bewegt werden. Abstand halten und Polizei beziehungsweise Ordnungsamt informieren.
Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, bei Munitionsfunden das zuständige Ordnungsamt und bei unmittelbarer Gefahr die Polizei einzuschalten.
Das gilt auch für vermeintlich alte und stark verrostete Munition. Jahrzehnte im Wasser machen Sprengstoffe nicht automatisch ungefährlich.
Darf man Waffen einfach behalten?
Nein. Wird beispielsweise eine Pistole, ein Revolver oder ein anderes möglicherweise waffenrechtlich relevantes Teil gefunden, gehört es nicht in den Kofferraum oder in die heimische Sammlung.
Nicht weiter daran hantieren und die Polizei verständigen. Zudem kann eine gefundene Waffe Beweismittel in einem Strafverfahren sein. Auch deshalb sollte der Fundort möglichst genau dokumentiert und der Gegenstand nicht unnötig verändert werden.
Dasselbe gilt für verdächtige Tresore, Kennzeichen oder Gegenstände, bei denen eine Straftat als Herkunft möglich erscheint.
Und was ist mit historischen Funden?
Auch hier gibt es eine Parallele zum Sondeln. Wer einen Gegenstand findet, der möglicherweise archäologische Bedeutung besitzt, sollte nicht einfach weiter an derselben Stelle suchen und alles mitnehmen.
Alte Waffen, Werkzeuge, Beschläge oder andere Funde können kulturhistorisch interessant sein. Im Zweifel sollte die zuständige Denkmalbehörde eingeschaltet werden.
Damit unterscheidet sich das Magnetangeln deutlich vom einfachen Müllsammeln am Gewässer.
Unsere Empfehlung für die Westpfalz
Wer Magnetangeln ausprobieren möchte, sollte sich zunächst ein Gewässer suchen, bei dem Eigentümer oder zuständige Gemeinde eindeutig feststellbar sind. Dann eine kurze Anfrage stellen und sich die Zustimmung möglichst bestätigen lassen.
Gerade bei bekannten Ausflugsgewässern wie Gelterswoog oder Ohmbachsee sollte man nicht davon ausgehen, dass Magnetangeln automatisch erlaubt ist, nur weil das Ufer frei zugänglich ist. Schutzbestimmungen, Fischereirechte und örtliche Nutzungsregeln können dagegen sprechen.
Tabu sollten sensible Naturschutzbereiche sein. Der Vogelwoog bei Kaiserslautern liegt beispielsweise in einem Naturschutzgebiet mit zahlreichen Einschränkungen für die Nutzung des Gewässers.
Interessanter können nach vorheriger Genehmigung kleinere kommunale Gewässer, alte Dorfweiher oder Gewässerabschnitte in der Nähe historischer Brücken sein. Gerade dort sollte aber ebenfalls geklärt werden, ob Denkmalschutz oder andere Regelungen betroffen sind.
Magnetangeln: Schatzsuche mit Überraschungseffekt
Magnetangeln hat etwas Faszinierendes: Man weiß nie, was am Ende des Seils aus dem Wasser kommt. Meistens wird es Schrott sein. Manchmal vielleicht ein altes Werkzeug oder eine Münze – und mit viel Glück tatsächlich etwas mit Geschichte.
Gleichzeitig trägt jeder Magnetangler Verantwortung. Herausgezogener Müll gehört entsorgt, Ufer und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden und bei Munition, Waffen oder verdächtigen Funden endet die private Schatzsuche sofort.
Wer vorher die Erlaubnis für das jeweilige Gewässer einholt und mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangeht, hat ein ungewöhnliches Hobby, das Bewegung, Natur und Schatzsuche miteinander verbindet.
Denn manchmal liegt der nächste interessante Fund nicht tief unter der Erde – sondern nur ein paar Meter vom Ufer entfernt auf dem Grund eines Pfälzer Gewässers.



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