Sammelklage: Geld zurück nach Amazon-Prime-Preiserhöhung?

Jetzt kostenlos anmelden und mögliche Ansprüche sichern
Wer 2022 für Amazon Prime nach einer angekündigten Preiserhöhung mehr zahlen musste, hat möglicherweise Anspruch auf Erstattung. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen den Internetkonzern Amazon EU S. à r. l. und setzt sich dafür ein, die zu viel gezahlten Beträge für Betroffene zurückzuholen. Derzeit läuft dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25), der sich bereits mehr als 143.000 Betroffene angeschlossen haben. „Wer von der damaligen Preiserhöhung betroffen ist, sollte jetzt nicht länger warten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und schnell erledigt. Im Erfolgsfall können angemeldete Verbraucher:innen von der Klage profitieren, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“, erklärt Stefan Brandt, Referent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der kostenlose Klage-Check zeigt mit wenigen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
Worum geht es?
Amazon erhöhte im September 2022 die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften, ohne dass Kund:innen der Änderung ausdrücklich zugestimmt hatten. Der monatliche Preis stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch bei Prime Student wurden die Preise angehoben: von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich beziehungsweise von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich. Die Verbraucherzentrale NRW hält die damalige Preiserhöhung für rechtswidrig und hat deshalb im Dezember 2025 eine Abhilfeklage (umgangssprachlich Sammelklage) gegen Amazon eingereicht. Ziel ist, dass Amazon die zu viel gezahlten Beträge an die Betroffenen zurückerstattet. Denn ein Anbieter darf die Preise eines laufenden Abonnements wie Amazon Prime nur erhöhen, wenn eine wirksame Regelung im Vertrag das erlaubt oder die Kund:innen zustimmen.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können grundsätzlich alle, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 einen laufenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag hatten und die damalige Erhöhung mindestens einmal bezahlt haben. Es ist keine Voraussetzung, dass der Vertrag heute noch läuft. Wie viel Geld im Einzelfall bei erfolgreichem Verfahren zurückgefordert werden kann, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und ob monatlich oder jährlich bezahlt wurde. Derzeit können das bei jährlicher Zahlweise in etwa bis zu 80 Euro sein. Wer unsicher ist, ob die eigenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Im Anschluss erfahren Verbraucher:innen, wie sie sich wirksam in das Klageregister eintragen können.
Was müssen Betroffene tun?
Wichtig: Die Klage läuft nicht automatisch für alle ehemaligen oder aktuellen Prime-Kunden. Wer seine möglichen Ansprüche über das Verfahren geltend machen möchte, muss sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos und in wenigen Schritten erledigt. Ist die Klage erfolgreich, nehmen wirksam angemeldete Verbraucher:innen am anschließenden Umsetzungsverfahren teil. Dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe ihnen eine Erstattung zusteht. Deshalb sollten sie die Unterlagen zur Prime-Mitgliedschaft und zu den geleisteten Zahlungen aufbewahren, da diese als Nachweis benötigt werden. Eine eigene Klage gegen Amazon ist aber nicht erforderlich.
Der Weg zur Sammelklage:
- Klage-Check machen: Mit dem kostenlosen Online-Check der Verbraucherzentrale kann geprüft werden, ob eine Teilnahme grundsätzlich möglich ist.
- Kostenlos anmelden: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Betroffene kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen.
- Informiert bleiben: Nach der Anmeldung müssen Betroffene zunächst nichts weiter tun. Der kostenlose News-Alert der Verbraucherzentrale informiert über wichtige Entwicklungen und den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Weiterführende Informationen:
- Anmeldung im Klageregister des Bundesamts für Justiz: www.bundesjustizamt.de/node/202602/Anmeldung/Formular
- Information zur Sammelklage, zum Klage-Check und Anmeldung zum News-Alert: www.verbraucherzentrale-rlp.de/node/102655
Quelle: VZ-RLP | Foto: Fabio Principe / stock.adobe.com
Wetter in Kaiserslautern Stand 14:45 Uhr Bedeckt
Gefühlt 17°
Wind 7 km/h
Luftfeuchte 45 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
5. September 2026
5. September 2026
5. September 2026
4. September 2026
Events
Wir haben den Traum gekeltert
6. November 2026 - 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
25. August 2025
19. April 2025
8. März 2021
12. April 2025
18. April 2023
9. Dezember 2025
31. August 2023
23. Mai 2024
24. Juli 2023
21. Dezember 2024
14. September 2023
16. September 2026
15. Juni 2026
27. Juli 2025
5. Juli 2026
24. Februar 2024
8. April 2021
25. Januar 2025
13. Januar 2025
23. August 2026
10. Juli 2023
12. Januar 2025
21. November 2021
18. Juli 2023
2. Februar 2025
16. Februar 2026
19. Juni 2025
13. Mai 2024
13. August 2020
14. April 2025
20. März 2023
19. April 2021
16. Dezember 2025
13. September 2026
7. September 2023
25. Mai 2025
30. März 2023



