OLG Koblenz stärkt Verbraucherrechte

Viagogo muss Kontaktmöglichkeiten verbessern
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz einen Erfolg gegen die Ticketplattform Viagogo erzielt. Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt und stellte klar, dass Verbraucher:innen einen einfachen und unmittelbaren Zugang zu Kontaktmöglichkeiten haben müssen.
Nach dem Urteil des OLG Koblenz vom 05.02.2026 (Az. 2 UKI 5/24) verstößt die bisherige Gestaltung der Webseite von Viagogo gegen gesetzliche Informationspflichten. Insbesondere wurde beanstandet, dass eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme für Verbraucher:innen weder leicht auffindbar noch eindeutig als allgemeiner Kontaktweg erkennbar war.
Das Gericht stellte fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und nicht einschränkend gestaltete E-Mail-Adresse bereitzustellen. Eine versteckte oder nur über mehrere Zwischenschritte erreichbare Kontaktmöglichkeit genügt diesen Anforderungen nicht. Ebenso darf eine E-Mail-Adresse nicht durch ihre Bezeichnung den Eindruck erwecken, nur für bestimmte Anliegen zuständig zu sein.
Die rechtliche Ausgangslage ist dabei nicht neu: Die entsprechenden Anforderungen ergeben sich bereits seit Langem aus den gesetzlichen Informationspflichten für Diensteanbieter. Gleichwohl kommt dem Urteil Bedeutung zu, da es die bestehenden Maßstäbe konkretisiert und deren Anwendung auf die Gestaltung moderner Online-Plattformen klarstellt.
Darüber hinaus entschied das Gericht, dass alternative Kontaktmöglichkeiten – wie etwa Chatfunktionen – eine solche E-Mail-Adresse nicht ersetzen können. Verbraucher:innen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich unkompliziert per E-Mail an das Unternehmen zu wenden.
„Unternehmen müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher erreichbar sein – und zwar ohne Umwege und ohne irreführende Gestaltung“, sagt Stefan Brandt von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer Kontaktmöglichkeiten versteckt oder einschränkt, verstößt gegen geltendes Recht.“
Das Urteil ist rechtskräftig; eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit setzt das Oberlandesgericht ein klares Signal für transparente und verbraucherfreundliche Online-Angebote.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht in der Entscheidung eine wichtige Klarstellung für den digitalen Verbraucherschutz. Anbieter von Online-Diensten sind gehalten, ihre Kontaktangaben im Impressum gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) entsprechend anzupassen.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
13. Juli 2026
13. Juli 2026
Events
Vanessa Mai als Topact der „Neunkircher Nächte – Female Edition 2026“ vorgestellt
5. September 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
8. Februar 2026
4. Juli 2023
31. Dezember 2024
1. März 2025
1. Dezember 2025
20. Februar 2024
15. März 2023
21. März 2026
10. Mai 2025
24. Juli 2023
8. März 2026
9. Mai 2025
27. September 2025
6. September 2025
21. Juni 2026
9. November 2025
28. November 2025
17. Dezember 2025
2. Januar 2026
26. November 2025
13. August 2024
11. Dezember 2024
1. Dezember 2025
27. September 2023
17. November 2023
12. Dezember 2024
21. September 2023
5. Mai 2025
24. Juli 2023
22. März 2026
28. November 2025




