Grundstücksbesitz erfordert Vorsorge

Stürme und Haftungsrisiken
txn. Stürme verursachen in Deutschland jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Besonders häufig sind sie im Frühjahr und im Herbst, doch auch im Sommer hat ihre Zahl und Heftigkeit zugenommen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beliefen sich die versicherten Schäden durch Sturm und Hagel im Jahr 2024 auf rund zwei Milliarden Euro. Jeder Sturmschaden hat die Versicherungen im Durchschnitt etwa 3.270 Euro gekostet.
Besonders gefährdet sind Gebäude mit älteren Dächern und Gärten mit Gartenmöbeln oder großen, kranken Bäumen. Mieter und Hauseigentümer sollten das Haftungsrisiko nicht unterschätzen – und rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen, um das Schadensrisiko zu minimieren.
Gegenstände wie ungesicherte Gartenmöbel oder Trampoline werden bei starken Böen gefährlich. Schleudert der Wind beispielsweise einen Sonnenschirm auf ein parkendes Auto, können schnell Kosten in vierstelliger Höhe entstehen. Verantwortlich ist der Eigentümer der Sache z. B. bei einem Sonnenschirm meist der Mieter oder bei einer Dachpfanne der Grundstückseigentümer. Sie müssen den durch ihr Eigentum entstandenen Schaden bezahlen. Gut, wenn beide eine private Haftpflicht- bzw. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten übernimmt.
„Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten daher regelmäßig ihren Versicherungsschutz bei Sturmschäden überprüfen lassen“, rät Lorenzo Attardo von der Barmenia Versicherung. Oft unterschätzt wird das Risiko durch Bäume. Ältere oder kranke Exemplare, die Laub tragen, können bei schon bei mäßigem Wind umstürzen und große Schäden anrichten. Konkret bedeutet das, die Bäume auf dem eigenen Grundstück regelmäßig vom Profi kontrollieren zu lassen, damit keine erkennbar morschen oder instabilen Bäume stehen bleiben. Wer dann noch dafür sorgt, dass Gartenmöbel und andere Gegenstände bei Sturm keine Schäden anrichten können, hat viel für die Sicherheit getan.
Weitere Informationen zu Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen gibt es unter www.barmenia.de.
txn. Wenn stürzende Bäume Schäden am eigenen Haus verursachen, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Kommen Dritte oder deren Eigentum zu Schaden, zahlt die private Haftpflichtversicherung – allerdings nur dann, wenn die Bäume nicht krank oder beschädigt waren. Eine regelmäßige Kontrolle durch Profis wird deswegen empfohlen.
txn-Foto: Nobilior/AdobeStock/Barmenia
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