Falsche Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen verlängern Kundenbindung unzulässig

Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Verbraucher:innen, die Vertragslaufzeiten ihrer Glasfaserverträgen zu prüfen. Einige Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen 24-monatigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Freischaltung des Glasfaseranschlusses. Im ungünstigsten Fall kann sich der Vertrag um Monate oder gar Jahre verlängern.
Grundsätzlich gelten folgende gesetzliche Regelungen:
- Maximale Laufzeit: Die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten.
- Beginn der Laufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.
- Kündigungsfrist: Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden.
Verbraucher:innen sollten daher im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten angegeben sind. Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung angegeben werden, wann die Vertragslaufzeit begann, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.
„In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung“, so Michael Gundall, Referent Technik der Verbraucherzentrale. Dies wird auch vom Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.12.2024, Az.: 10 UKI 1/24 so gesehen, wobei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. „Viele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kund:innen aus“.
Für den Fall, dass ein falsches Datum hinterlegt ist, bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Musterbrief an, der unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/node/114160 heruntergeladen werden kann.
Sollte sich der Anbieter dennoch weigern, die Daten zu korrigieren, so können sich Verbraucherinnen und Verbraucher per Email unter glasfaser@vz-rlp.de melden.
Hintergrund Glasfaserausbau
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, beispielsweise über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftssicher. Doch die Glasfaserkabel müssen als neuer Anschluss – ähnlich wie beim Wasser- oder Gasanschluss – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Glasfaseranschluss in die Wohnung legen zu lassen, sollte zugreifen.
Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
17. Dezember 2025
17. Dezember 2025
17. Dezember 2025
17. Dezember 2025
Events
KERLE sind ihr HOBBY
3. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. Dezember 2025
15. Januar 2021
7. Mai 2024
10. Februar 2025
28. September 2025
30. August 2025
21. Juni 2025
16. November 2025
10. Dezember 2024
24. Juli 2023
18. Dezember 2023
3. Februar 2025
17. Januar 2025
13. September 2025
3. April 2023
28. Dezember 2024
23. Mai 2025
15. März 2023
21. Juli 2023
15. März 2023
7. September 2025
28. November 2025
26. Februar 2024
10. Juli 2023
31. Januar 2025
9. März 2025
13. September 2025
10. November 2025
19. Oktober 2025
27. Juli 2025
20. November 2025
23. April 2021
24. Juli 2024
3. Februar 2025

