Balkonkraftwerk auf dem Dach

Welcher Versicherungsschutz ist dafür wichtig?
- Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
- Schäden an der Mini-PV-Anlage können über die Hausratversicherung abgedeckt sein.
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch die Anlage verursacht wurden, wie Kurzschlüsse.
Kleine Balkonkraftwerke sind sehr beliebt, weil auch Miet- und Eigentumswohnungen damit ausgestattet werden können. Ein Steckersolar-Gerät kann teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat- und Haftpflichtversicherungen aufgenommen werden. Dazu muss das Gerät der Versicherung gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.
„Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.“ Der Versicherungsexperte rät, die Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit dieses in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Defekt der Anlage oder ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht werden. Auch hier gilt es, im individuellen Fall mit der Versicherung zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt, wie sie beispielsweise durch Kurzschlüsse im Netz verursacht werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden.
Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät und unterstützt bei der Planung und Auswahl einer Photovoltaikanlage. Das Beratungsangebot findet sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause. Beratungstermine können telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600 vereinbart werden.
Antworten auf häufige Fragen zu Steckersolargeräten bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite an.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
31. März 2026
31. März 2026
Events
Vernissage zum Tag des Baumes
25. April 2026 - 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
16. August 2023
5. Oktober 2025
22. April 2024
18. Januar 2025
24. Februar 2025
18. Juli 2023
27. Dezember 2025
1. August 2025
28. November 2025
3. Februar 2025
25. Juli 2023
23. März 2023
18. Juli 2023
4. Februar 2025
19. Februar 2021
26. Oktober 2025
2. Dezember 2025
24. August 2023
9. Dezember 2025
3. Februar 2025
7. Mai 2021
10. Mai 2023
25. Juli 2023
25. Januar 2021
19. Dezember 2025
14. August 2020
3. April 2023
20. August 2021
9. Februar 2025
26. November 2025
11. September 2024
16. Januar 2024
18. Februar 2026
15. März 2023




