Abheben ohne Risiko: Warum eine Haftpflichtversicherung für Drohnen wichtig ist

So sichern sich Halter:innen gegen Schäden ab
Besondere Aufnahmen aus der Luft festhalten oder einfach nur als Spielgerät – Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch bei Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, haftet in der Regel der Halter oder die Halterin.
Wind, Wetter oder unvorhersehbare Hindernisse sind nur einige Beispiele, warum das Gerät plötzlich abstürzen kann und ein Fahrzeug beschädigt oder sogar Personen verletzt. „Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Da nicht jede private Haftpflichtversicherung Drohnen automatisch einschließt, sollte der Versicherungsschutz vor dem ersten Flug geprüft und schriftlich bestätigt werden. Reicht die bestehende Versicherung nicht aus, ist eine zusätzliche Police erforderlich.“
Deckt die bestehende Privathaftpflichtversicherung keine Drohnenschäden ab, ist es ratsam, beim Versicherer schriftlich anzufragen, inwieweit eine Erweiterung möglich ist, oder in einen passenden Tarif bei einem anderen Anbieter zu wechseln. Eine Privathaftpflicht mit Drohnenschutz gibt es bereits ab 50 Euro und ist in der Regel die günstigste Wahl. Für den Haftpflichtschutz ist eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden empfehlenswert, idealerweise ohne Selbstbehalt. Einige Anbieter verlangen einen Selbstbehalt von 150 Euro. Für schwerere Drohnen über 2,5 Kilo Gewicht kann der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Wer für den Fall eines Flugunfalls auch den Wert der eigenen Drohne absichern möchte, kann eine Drohnen-Kaskoversicherung abschließen. Damit lassen sich etwa Reparaturkosten, Diebstahl oder Transportschäden abdecken.
Ein unabhängiger Testbericht zu Drohnenhaftpflicht- und Kaskoversicherungen ist bei der Stiftung Warentest unter https://www.test.de erhältlich.
Informationen mit Tipps zur Rechtslage bei der Verwendung von Drohnen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Denn neben möglichen Schäden muss man beispielsweise auch darauf achten, keine unerlaubten Aufnahmen von Personen mit der Drohne zu tätigen.
Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen steht die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122 zur Verfügung.
Quelle/Foto: VZ-RLP
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
14. Mai 2024
16. März 2025
1. Februar 2025
19. Dezember 2025
14. März 2025
25. November 2025
10. Mai 2023
24. Februar 2025
26. April 2023
11. September 2024
2. August 2023
16. März 2021
1. Oktober 2021
19. Juni 2023
28. November 2025
26. Januar 2025
11. September 2024
24. Juli 2024
15. März 2020
23. Januar 2025
20. April 2026
26. September 2023
2. Dezember 2025
12. Dezember 2024
10. Januar 2025
28. August 2023
2. Februar 2025
24. Dezember 2025
30. April 2020
17. Januar 2025
1. Juni 2025
21. November 2021
24. Februar 2025
20. Juli 2023
7. Mai 2024
27. Januar 2025


