Abheben ohne Risiko: Warum eine Haftpflichtversicherung für Drohnen wichtig ist

So sichern sich Halter:innen gegen Schäden ab
Besondere Aufnahmen aus der Luft festhalten oder einfach nur als Spielgerät – Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch bei Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, haftet in der Regel der Halter oder die Halterin.
Wind, Wetter oder unvorhersehbare Hindernisse sind nur einige Beispiele, warum das Gerät plötzlich abstürzen kann und ein Fahrzeug beschädigt oder sogar Personen verletzt. „Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Da nicht jede private Haftpflichtversicherung Drohnen automatisch einschließt, sollte der Versicherungsschutz vor dem ersten Flug geprüft und schriftlich bestätigt werden. Reicht die bestehende Versicherung nicht aus, ist eine zusätzliche Police erforderlich.“
Deckt die bestehende Privathaftpflichtversicherung keine Drohnenschäden ab, ist es ratsam, beim Versicherer schriftlich anzufragen, inwieweit eine Erweiterung möglich ist, oder in einen passenden Tarif bei einem anderen Anbieter zu wechseln. Eine Privathaftpflicht mit Drohnenschutz gibt es bereits ab 50 Euro und ist in der Regel die günstigste Wahl. Für den Haftpflichtschutz ist eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden empfehlenswert, idealerweise ohne Selbstbehalt. Einige Anbieter verlangen einen Selbstbehalt von 150 Euro. Für schwerere Drohnen über 2,5 Kilo Gewicht kann der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Wer für den Fall eines Flugunfalls auch den Wert der eigenen Drohne absichern möchte, kann eine Drohnen-Kaskoversicherung abschließen. Damit lassen sich etwa Reparaturkosten, Diebstahl oder Transportschäden abdecken.
Ein unabhängiger Testbericht zu Drohnenhaftpflicht- und Kaskoversicherungen ist bei der Stiftung Warentest unter https://www.test.de erhältlich.
Informationen mit Tipps zur Rechtslage bei der Verwendung von Drohnen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Denn neben möglichen Schäden muss man beispielsweise auch darauf achten, keine unerlaubten Aufnahmen von Personen mit der Drohne zu tätigen.
Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen steht die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122 zur Verfügung.
Quelle/Foto: VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
21. April 2026
Events
Karrieretag Mainz/Wiesbaden
29. September 2026 - 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
18. Juli 2023
7. August 2023
11. November 2024
6. April 2026
10. August 2023
16. Dezember 2024
21. Juli 2023
18. Dezember 2023
24. November 2025
26. Juli 2023
14. März 2026
15. Dezember 2025
28. März 2025
24. Dezember 2024
1. August 2023
2. Juni 2022
23. November 2025
26. April 2025
30. Dezember 2025
17. Juni 2024
8. März 2023
10. Mai 2025
16. Januar 2025
27. Dezember 2025
13. Oktober 2023
25. Dezember 2025
7. Juni 2025
30. Dezember 2025
18. Juli 2023
1. Oktober 2021
22. März 2021
23. April 2026
2. März 2025
16. Februar 2026
28. November 2025
23. Februar 2025
26. November 2025


