Projektideen für Kaiserslautern-Nordwest und das Grübentälchen gesucht

Erneute Förderung von bis zu 5.000 Euro in beiden Städtebaufördergebieten
Mit finanzieller Unterstützung des Landes hat die Stadt Kaiserslautern Verfügungsfonds für die Städtebaufördergebiete Kaiserslautern Ost (Siedlung Grübentälchen) und Kaiserslautern Nordwest (Fischerrück) eingerichtet. Damit sollen kleinere Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Durch den Verfügungsfonds ist es dabei möglich, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Die Zielgruppe der Projekte soll überwiegend aus dem Fördergebiet kommen oder ihren Lebensmittelpunkt dort haben.
Nachdem im vergangenen Jahr im Grübentälchen bereits die Aufwertung des mobilen Brotbackofens sowie die Einrichtung eines Waschsalons und in KL-Nordwest die Anschaffung von Leihgegenständen sowie eine Nikolaus-Aktion realisiert werden konnten, besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit der Förderung. Die Verfügungsfonds-Gremien, bestehend aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowie aus Bürgerinnen und Bürgern aus dem jeweiligen Gebiet, rufen dazu auf, Projektideen einzureichen.
Jährlich stehen im Verfügungsfonds Mittel in Höhe von 5.000 Euro bereit. Eine Förderung kann anteilig oder auch zu 100 Prozent erfolgen. Private Akteurinnen und Akteure, Vereine und Institutionen können Projektanträge einreichen, die ihre Wirkung im Gebiet Grübentälchen oder im Gebiet Kaiserslautern-Nordwest entfalten und den Zielen des jeweiligen Integrierten Handlungskonzeptes entsprechen müssen.
Sei es die Anschaffung von Leihgegenständen, die durch das Quartiersmanagement oder lokal ansässige Institutionen verwaltet werden, die Organisation von Veranstaltungen, gemeinsame Pflanz- oder Malaktionen im Gebiet: Der Verfügungsfonds unterstützt eine breite Palette an bürgerlichem Engagement. Die Quartiersmanager und -managerinnen in den Stadtteilbüros Grübentälchen und Slevfisch (Kaiserslautern-Nordwest) beraten gerne bei der Antragsstellung.
Da vorab die Förderfähigkeit aller Projektanträge geprüft werden muss, wird um eine Abgabe der Projektanträge bis zum 30. April (Grübentälchen) bzw. bis zum 1. Juli (KL-Nordwest) gebeten. Später eingegangene Anträge können im Jahr 2026 nur noch berücksichtigt werden, sofern finanzielle Mittel im Verfügungsfonds vorhanden sind.
Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen wie das Antragsformular finden sich auf der Website der Stadt Kaiserslautern www.kaiserslautern.de im Bereich „Leben-Wohnen-Umwelt“ im Unterbereich „Planen-Bauen-Wohnen“ unter „Städtebauförderung“.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
25. August 2025
8. August 2023
18. März 2021
2. Februar 2025
4. Mai 2022
13. Mai 2024
22. März 2025
15. August 2023
14. August 2023
26. Juni 2020
16. Juli 2025
14. August 2024
21. November 2025
18. November 2025
13. April 2025
19. Dezember 2025
24. August 2023
16. März 2021
3. Mai 2025
30. September 2024
2. Juni 2022
15. März 2023
9. Mai 2024
2. August 2025
26. Januar 2025
29. Mai 2025
9. Mai 2025
12. Dezember 2024
8. Februar 2023
31. März 2025
22. Februar 2021
5. November 2025
22. März 2021
24. Mai 2025
7. August 2023
13. Oktober 2025
7. März 2026




