Black Friday: Echte Schnäppchen oder nur Trickserei?

Verbraucherzentrale gibt Tipps für sicheres und günstiges Einkaufen
Rund um den Black Friday überschlagen sich Online-Shops mit beworbenen Rabatten von 30, 50 oder gar 70 Prozent. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt jedoch davor, dass viele dieser Preisnachlässe nicht so außergewöhnlich sind, wie dargestellt. Gleichzeitig nehmen betrügerische Maschen und der Einsatz manipulativer Taktiken zu. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie Verbraucher:innen echten Schnäppchen auf die Spur kommen und Betrug vermeiden.
Rabatt-Tricks: Der Vergleich mit der UVP ist missverständlich
Ein gängiger Trick ist der Vergleich des Aktionspreises mit der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers anstelle des tatsächlich üblichen Verkaufspreises. Da der übliche Preis ohnehin meist deutlich unter der UVP liegt, bedeutet ein Rabatt von beispielsweise 50 Prozent auf die UVP oft nur eine geringe oder gar keine Ersparnis gegenüber dem Preis vor dem Black Friday.
Mit der Preisangabenverordnung und einem klaren Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2024 gibt es in Deutschland Regeln: Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung muss sich der Rabatt auf den niedrigsten Gesamtpreis beziehen, den die Ware in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion hatte.
Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, betont: „Die aktuellen Gerichtsurteile zeigen: Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht nur Papiertiger. Der Gesetzgeber will echte Preistransparenz schaffen, und die Gerichte setzen dies konsequent um. Nur so können Verbraucher:innen die Höhe des tatsächlichen Preisvorteils richtig einschätzen.“
Beeinflussung durch Dark Patterns und unseriöse Shops zum Black Friday
Pünktlich zum Black Friday greifen viele Online-Shops wieder tief in die Trickkiste, wie beispielsweise mit sogenannten Dark Patterns (auf Deutsch auch „dunkle Muster“ genannt). Das sind gezielte Gestaltungsstrategien in Webseiten, Apps oder digitalen Diensten, die darauf abzielen, das Kaufverhalten zu beeinflussen – zum Vorteil des Unternehmens. Beispielsweise wird durch künstliche Verknappung Druck ausgeübt, indem man das Gefühl bekommt, sofort handeln zu müssen, weil ein Angebot angeblich bald endet oder fast ausverkauft ist – selbst wenn das gar nicht stimmt. So heißtes dann etwa, das Produkt sei „fast ausverkauft“ oder es gebe „nur noch 2 Artikel“.
Verbraucherschutzministerin Katharina Binz betont: „Viele Online-Shops nutzen den Black Friday, um mit vermeintlichen Schnäppchen zu locken und durch sogenannte ‚Dark Patterns‘ Kaufentscheidungen gezielt zu beeinflussen. Solche Methoden bauen künstlichen Druck auf und sollen zu schnellen Käufen verleiten – auch wenn die beworbene Ersparnis oft geringer ausfällt als gedacht. Gleichzeitig sind vermehrt Fake-Shops aktiv, die mit besonders günstigen Preisen locken und täuschend echt wirken. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher zum Black Friday besonders aufmerksam bleiben, Preise vergleichen und nur bei seriösen Anbietern bestellen. Bewusstes und kritisches Konsumverhalten ist der beste Schutz, um Geld zu sparen und die eigenen Daten zu schützen.“
Auch unseriöse Shops sind jetzt besonders aktiv. Sie locken mit unrealistisch günstigen Preisen und sind, auch durch den Einsatz von KI zur Generierung täuschend echter Bilder und fehlerfreier Texte, immer schwieriger zu erkennen. Wer dort einkauft, riskiert den Verlust des Geldes und den Missbrauch persönlicher Daten.
Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI)
KI-Anwendungen wie virtuelle Anproben sollen das Kauferlebnis verbessern. Hierfür werden jedoch oft intimere Daten (z.B. detaillierte Körperscans, biometrische Daten) benötigt. Einerseits kann dies ein einmaliges Einkaufserlebnis schaffen und Fehlkäufe aufgrund der Kleidergröße vermeiden. Wer aber Sorge hat, sensible Daten, die man beispielsweise für einen Körperscan benötigt, weiterzugeben, der sollte mit derartigen Anwendungen besser noch zurückhaltend umgehen.
Empfehlungen für die Suche nach echten und sicheren Schnäppchen:
- Vorbereitung ist das A und O: Vorab überlegen, welche Produkte benötigt werden, um Fehlkäufe zu vermeiden.
- Preisverlauf prüfen: Auf die Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage achten und diesen mit dem aktuellen Angebotspreis vergleichen.
- Preissuchmaschinen richtig nutzen: Mindestens zwei Suchmaschinen nutzen und gegebenenfalls einen Preiswecker für das Wunschprodukt einrichten.
- Manipulationsversuche ignorieren: Sich nicht durch künstlichen Druck zu einem Schnellkauf drängen lassen.
- Widerrufsrecht als Notbremse: Das gesetzliche Widerrufsrecht bietet eine Absicherung. Vor dem Kauf die Bedingungen für eine kostenlose Retoure prüfen.
- Nutzung des Fake-Shop-Finders: Zur Überprüfung unbekannter Online-Shops vor der Bestellung einen kostenlosen URL-Check durchführen.
VZ-RLP
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