Abschied von der Leuchtstofflampe

txn. Im Laufe des Jahres werden europaweit ring- und röhrenförmige Leuchtstofflampen nicht mehr in den Verkehr gebracht. Hamsterkäufe sind nicht notwendig, es gibt LED-Alternativen.
txn. Viele herkömmliche Lampen werden im Laufe des Jahres nicht mehr in den Verkehr gebracht, weil sie zu viel Strom verbrauchen oder gefährliche Stoffe enthalten. Dazu gehören auch röhrenförmige Leuchtstofflampen, bekannt als T5 und T8. Sie stecken in vielen Leuchten, etwa im Büro, Supermarkt oder in der Industrie. In Haushalten sind T8 oft in der Garage oder im Keller zu finden. „Sobald die Lager leer sind, wird es sie im Handel nicht mehr zu kaufen geben“, sagt Dr. Jürgen Waldorf von der Brancheninitiative licht.de. Kein Grund für Hamsterkäufe: Das Angebot an sparsamen LED-Alternativen in guter Qualität ist groß.
Eine Leuchtstofflampe gegen eine LED-Lampe (Retrofitlampe) auszutauschen, das klappt leider nicht immer reibungslos. „Unter Umständen muss etwa der Starter entfernt werden. Das sollte man besser dem Elektriker überlassen“, empfiehlt Waldorf. Je nach örtlichen Gegebenheiten sollte ein Elektroinstallateur auch beurteilen, welche Sanierungsoption energieeffizient und zukunftsfähig ist: ein Lampentausch mit Retrofit oder als Konversion, bei der auch bauliche Veränderungen an der Leuchte nötig sind; das Upgrade, bei dem das Innenleben einer Leuchte ersetzt wird oder sogar die Anschaffung neuer Leuchten. Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es unter www.licht.de/faq-leuchtstofflampen.
Verantwortlich für den Lampenausstieg sind Verordnungen aus Brüssel: die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Ökodesign-Verordnung. In Leuchtstofflampen ist beispielsweise Quecksilber enthalten – wenn auch nur in sehr geringer Menge. Seit dem 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- und T5-Leuchtstofflampen werden ab 25. August 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht. Ab dem 1. September 2023 entfallen zudem die meisten Typen zuvor noch gängiger Halogenlampen.
Bereits genutzte oder auch gekaufte Leuchtmittel können weiterhin verwendet werden. Auch Händler dürfen ihre Lagerware noch verkaufen. Außerdem existieren zahlreiche Ausnahmen, etwa für Backofen- oder Studiolampen. Es empfiehlt sich deswegen, im Zweifel auf der Webseite des jeweiligen Herstellers nachzuschauen.
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