Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
14. Juni 2026
14. Juni 2026
Events
Golf & Wine am Donnersberg
17. Juni 2026 - 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. November 2025
3. Mai 2026
9. Mai 2024
11. September 2024
17. August 2025
30. November 2025
1. Juni 2025
21. September 2025
22. Februar 2025
5. Januar 2025
3. Januar 2025
30. Dezember 2025
15. November 2023
18. April 2025
2. August 2025
10. Juli 2023
21. Juni 2025
6. April 2025
26. April 2025
15. März 2023
20. März 2023
11. Mai 2025
21. November 2021
29. Juni 2023
20. Januar 2025
16. März 2021
9. Dezember 2025
29. November 2025
1. Februar 2025
30. Dezember 2025
5. April 2023
15. August 2023
21. Juli 2023


