Winterdienst in RLP: LBM nach besten Kräften gerüstet

Landesmobilität Rheinland-Pfalz
„Alle zur Verfügung stehenden 475 Winterdienstfahrzeuge wurden für einen flächendeckenden Einsatz in Rufbereitschaft versetzt“, betont LBM-Geschäftsführer Franz-Josef Theis. Bei starken Schneefällen werden die Fahrbahnen geräumt. Dies sei grundsätzlich der stärkste Bemessungsfall des Winterdienstes, für den die 475 Winterdienst (WD)-Routen der rheinland-pfälzischen Straßenmeistereien ausgelegt seien, so Theis weiter.
Hierbei sind alle eigenen WD-Fahrzeuge und Fremdunternehmer im Einsatz. Der rheinland-pfälzische Winterdienst befindet sich somit in Vollbesetzung im Einsatz. Die Streuhallen sind gut gefüllt, so dass keine Engpässe beim Streusalz zu erwarten sind.
Bei gemeldetem Blitzeis bzw. starkem Glatteis wird die maximal mögliche Streusalzmenge präventiv eingesetzt.
Ziel ist, eine Befahrbarkeit der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 6 Uhr bis 22 Uhr zu gewährleisten. Die Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Bei langanhaltenden Schneefällen (wie gemeldet) ist die Befahrbarkeit notfalls mit Schneeketten zu gewährleisten. Bei Eisregen (teils auch gemeldet) und Schneeverwehungen ist keine Befahrbarkeit mehr zu gewährleisten. Die gemeldeten starken Schneefälle und Eisregen können zu Schneebrüchen bzw. Astbrüchen an den Straßenbäumen führen.
Trotz bester Vorbereitung und Organisation sind dem Winterdienst auch Grenzen gesetzt, so dass der LBM an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, auf nicht zwingend notwendige Fahrten zu verzichten. Gefahren durch winterliche Straßenzustände und Schnee- bzw. Astbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweilige Fahrzeug mit Winterreifen (Pkw) bzw. Schneeketten (ggfls. Lkw) ausgestattet ist.
Aktuelle Beiträge
23. Juli 2026
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
12. September 2026 - 10:00 Uhr bis 13. September 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. Februar 2025
6. November 2021
4. April 2020
17. September 2024
19. August 2024
29. Juni 2023
13. Juli 2023
28. Juni 2025
25. Mai 2025
16. August 2025
11. Juli 2023
2. Dezember 2025
7. Dezember 2025
24. August 2025
11. Juli 2026
16. August 2023
12. November 2025
18. Juli 2025
27. Juli 2025
22. Juni 2020
12. Februar 2021
11. März 2026
26. Oktober 2025
25. Juli 2025
21. Juni 2025
25. Juni 2026
18. November 2025
2. Dezember 2025
21. April 2024
12. Mai 2023
21. Juni 2026
2. Februar 2025
27. Januar 2025
6. April 2025



