Stadt nimmt Wettbürosteuer zurück

Autor/in: – Pressestelle
Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert rechtlichen Rahmen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. März einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, die im Juli 2021 verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer zurückzunehmen. Auf deren Grundlage führte die Stadt Kaiserslautern mit Wirkung zum 01. August 2021 die Wettbürosteuer im Stadtgebiet ein, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen und zuvor auch bereits in Koblenz und Ludwigshafen umgesetzt wurde.
Die Einführung wurde von der damaligen Rechtsprechung gestützt, etwa durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Auch wurde die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuersatzung von Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt bzw. bestätigt.
In einem Verfahren betreffend die Dortmunder Wettbürosteuersatzung hat nun das Bundesverwaltungsgericht jedoch seine damalige Rechtsauffassung geändert und die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit dieser kommunalen Steuer mit der bundesrechtlich geregelten Rennwett- und Sportwettensteuer. Daher muss auch die Wettbürosteuersatzung der Stadt Kaiserslautern aufgehoben werden.
Eingeplant waren jährliche Einzahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Zwar wurden die Steuerpflichtigen bereits angeschrieben, die weitere Bearbeitung wurde angesichts des Dortmund-Urteils jedoch bereits frühzeitig auf Eis gelegt. So wurden noch keine Bescheide erstellt und muss daher nun auch nicht zu Rückzahlungen kommen.
Aktuelle Beiträge
22. Oktober 2025
22. Oktober 2025
22. Oktober 2025
Events
Thementag Ernährung und Digitale Landwirtschaft
25. Oktober 2025 - 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
29. Januar 2024
7. August 2023
15. Januar 2021
11. August 2023
21. April 2024
8. September 2024
9. März 2025
14. August 2020
12. April 2025
7. September 2023
10. August 2025
11. Dezember 2023
5. April 2023
26. April 2023
24. April 2020
6. Dezember 2024
25. April 2023
30. März 2023
20. Februar 2024
29. Juni 2025
17. Juli 2025
18. Juli 2023
18. April 2025
31. Mai 2025
15. November 2023
29. März 2023
11. September 2024
23. April 2021
10. Mai 2025
10. August 2025
28. Dezember 2023
6. November 2021
25. Juni 2025
6. September 2025
23. November 2023
15. Juni 2025
