Pirmasens – Südliche Hauptstraße: Zufahrt nur noch während der Geschäftszeiten

Mit der Umgestaltung der Südlichen Hauptstraße hat Pirmasens einen wichtigen Impuls zur Neuausrichtung der zentralen Innenstadt gesetzt. Zwischen Sandstraße und Pfarrgasse ist eine verkehrsberuhigte Zone entstanden.
Im Zuge des Ausbaus wurde eine Poller-Anlage installiert. Die Zufahrt ist ab sofort nur noch während der Geschäftszeiten uneingeschränkt möglich: montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Abschnitt für den motorisierten Individualverkehr geschlossen.
Außerhalb dieser Zeiten – also montags bis freitags von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages sowie an Wochenende von Samstag 16 Uhr bis Montagmorgen 8 Uhr, ist die Zufahrt nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung samt Funksender möglich.
Die Zufahrtsgenehmigung können Anwohner, Eigentümer sowie die ansässigen Geschäftsinhaber des betroffenen Abschnitts bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt jährlich 20 Euro. Der Antrag kann formlos per E-Mail an polleranlage@pirmasens.de gestellt werden.
Stadt Pirmasens
BUNT GEMISCHT
16. Oktober 2024
9. März 2025
10. März 2021
4. März 2024
12. Januar 2026
8. Februar 2023
5. Oktober 2025
21. April 2026
26. April 2026
16. November 2025
3. März 2025
28. Juni 2025
9. Februar 2025
2. Dezember 2025
9. Juni 2021
30. April 2020
22. Dezember 2025
28. Dezember 2023
14. April 2025
31. Januar 2022
27. September 2025
17. Juli 2025
26. November 2025
21. Mai 2024
17. Dezember 2025
28. Juni 2021
2. Dezember 2025
1. Mai 2025
14. Juli 2023
18. Mai 2025
20. November 2023
12. April 2025
18. Juli 2024



