Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
Events
LIO | AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
5. Juli 2026 - 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
9. Februar 2023
28. April 2021
20. April 2021
21. Juli 2024
2. Juli 2025
5. Juli 2023
27. September 2025
2. Januar 2025
13. August 2023
28. Dezember 2024
16. November 2025
9. August 2023
20. August 2021
15. März 2025
8. Juli 2024
11. September 2023
5. April 2023
16. Februar 2026
28. Juli 2023
12. Juli 2025
7. Dezember 2024
28. Juli 2023
27. September 2025
1. Februar 2025
18. November 2024
11. April 2026
18. Januar 2025
18. August 2024
26. Februar 2024
22. Juni 2025
23. Dezember 2025



