Lebensmittelwarnung.de wird verbraucherfreundlicher

Lebensmittelwarnung.de wird verbraucherfreundlicher | Portal lebensmittelwarnung.de von Bund und Ländern soll Verbraucher:innen besser über Rückrufe und Risiken informieren.
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt Relaunch von lebensmittelwarnung.de
- Bund und Länder müssen Verbraucher:innen über Lebensmittelwarnungen schnell und verständlich informieren
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss das Portal bekannter machen.
Fast täglich rufen Unternehmen in Deutschland Produkte zurück. Lebensmittel sind besonders häufig betroffen. Über Warnungen und Produktrückrufe informiert das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de. Das Problem: Verbraucher:innen erfahren von solchen Warnungen und Produktrückrufen oft zu spät oder gar nicht. Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) deshalb auf, das Portal bekannter zu machen.
„Das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de macht Verbraucher:innen auf Gesundheitsgefahren wie Salmonellen oder Glassplitter aufmerksam. Es ist sehr gut, dass dieses nun verbraucherfreundlicher gestaltet wurde“, so Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
BVL muss lebensmittelwarnung.de bekannter machen
Die Überarbeitung des Portals ist ein erster Schritt. Zwar informieren Bund und Länder dort über Produktrückrufe, Verbraucher:innen bekommen davon aber oft nichts mit. „Bisher kennen nur wenige Verbraucher:innen lebensmittelwarnung.de. Damit diese die Warnungen auch erhalten, ist es wichtig, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Portal deutlich bekannter macht“, so Röckert.
Schnellere und bessere Informationen nötig
Die Verbraucherzentralen und der vzbv kritisieren seit Langem, dass Warnmeldungen über lebensmittelwarnung.de häufig zu spät und lückenhaft erfolgen. „Verbraucher:innen müssen schnell und leicht verständlich über Lebensmittelwarnungen informiert werden. Dazu ist es wichtig, dass die Bundesländer die Warnungen unverzüglich in dem Portal veröffentlichen. Außerdem müssen Verbraucher:innen darüber informiert werden, wie sie sich nach dem Kauf oder Verzehr eines betroffenen Lebensmittels verhalten sollen.“, so Röckert.
Hintergrund
Lebensmittelwarnung.de ist ein gemeinsames Internetportal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dort werden Warnungen zu Produkten wie Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände veröffentlicht, die aufgrund möglicher Gesundheitsgefahren von den Herstellern zurückgerufen wurden oder vor denen die Behörden selbst warnen. Das Portal richtet sich an Verbraucher:innen und wird vom BVL betreut. Am 18. Juni 2024 veröffentlichte das BVL das überarbeitete Portal.
In den vergangenen Jahren gab es einen stetigen Anstieg der Warnmeldungen auf dem Portal – 2020 (273), 2021 (282), 2022 (311). Im Jahr 2023 wurden dort 308 Rückrufe veröffentlicht.
Warngründe sind vor allem mikrobiologische Kontaminationen von Lebensmitteln, zum Beispiel durch Bakterien wie Salmonellen oder Listerien, aber auch Grenzwertüberschreitungen, wie etwa von Pestizidrückständen, unzulässige Inhaltsstoffe, Allergene und Fremdkörper in Lebensmitteln.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
13. August 2025
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
13. September 2025 bis 14. September 2025
BUNT GEMISCHT
10. August 2023
18. Februar 2024
11. September 2024
15. März 2025
6. Februar 2024
27. Februar 2025
31. Januar 2025
6. Februar 2021
25. Juli 2023
28. August 2023
11. Oktober 2023
21. März 2023
17. Juni 2024
22. Februar 2021
13. Januar 2025
8. Juli 2024
22. Mai 2025
24. Februar 2024
27. März 2023
3. Juni 2024
19. Juli 2025
16. Januar 2024
1. Juni 2025
3. November 2023
26. August 2024
10. Dezember 2024
29. März 2023
2. September 2024
13. Juli 2025
7. August 2023
16. Januar 2025
28. April 2021
10. August 2023
12. Januar 2024
31. Juli 2023
23. Februar 2025