KIPKI-Bürgerförderung: Gemeinsam für ein nachhaltiges Neustadt

Bereits seit Mai 2024 läuft in Neustadt an der Weinstraße die KIPKI-Bürgerförderung, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rhein land-Pfalz.
Mit dieser Initiative hat Neustadt die Möglichkeit, vielfältige Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung voranzutreiben.
KIPKI bietet allen Neustadterinnen und Neustadtern mit Erstwohnsitz die Chance, finanzielle Unterstützung für umweltfreundliche Projekte zu erhalten.
Die gute Nachricht: Es sind noch Mittel verfügbar! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 15. November 2024 Anträge stellen. Mittelreservierungen können nur bis zum 30. September gestellt werden, wobei alle zugehörige Unterlagen eben falls bis zum 15. November 2024 nachgereicht werden müssen.
Was ist die KIPKI-Bürgerförderung? Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Mitte 2026 ausgeschüttet werden. Um Fördermittel zu erhalten, erfolgt im Regelfall eine digitale Antragsstellung nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Auch die Reservierung von Fördermitteln ist möglich: dies bietet sich u.a. bei Maßnahmen an, die einen längeren Planungs- und Umsetzungszeitraum haben. Anträge und Mittelreservierungen können über ein Online-Formular unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung gestellt werden.
Geförderte Maßnahmen
Im Rahmen der KIPKI- Bürgerförderung können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, darunter:
Installation von Balkonkraftwerken
Energetische Sanierung von Gebäuden, wie zum Beispiel der Austausch von
Fenstern und Türen sowie Dämmung von Wänden und Decken
Kauf eines Lastenrads zur Förderung nachhaltiger Mobilität
Klimaanpassungsmaßnahmen, wie Flächenentsiegelung, Bau einer Zisterne
und Dachbegrünung
Informationen bezüglich der förderfähigen Maßnahmen sind in der KIPKI-Förderrichtlinie unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung nachzulesen. Maßnahmen, die vor dem 01. Januar 2024 durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
23. Oktober 2024
3. Mai 2025
29. März 2026
9. Februar 2025
29. November 2025
2. Dezember 2025
13. August 2025
13. Dezember 2023
23. Januar 2025
12. April 2023
12. April 2026
7. Dezember 2024
6. Mai 2024
10. Dezember 2024
9. Mai 2025
20. Mai 2025
7. Juni 2026
28. November 2025
28. August 2023
25. Oktober 2025
14. Juli 2023
7. Mai 2021
2. Oktober 2025
2. Juli 2023
5. April 2023
26. September 2025
5. Mai 2025



