Kaiserslautern – Wiederkehrende Beiträge gelten ab 1. Januar

Autor/in: Pressestelle

Stadtrat beschließt Satzung für gesamtes StadtgebietDer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht nunmehr die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor.Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden. Im Gegensatz zu den teilweise sehr hohen anlassbezogenen Einzelbeiträgen werden bei den wiederkehrenden Beiträgen die Anlieger eines gesamten Abrechnungsbezirkes bzw. einer -einheit herangezogen, die Beitragshöhe ist somit wesentlich geringer, da die Kosten nach einem Solidarprinzip auf viele verteilt werden. Durch die kontinuierliche (=wiederkehrende) Erhebung verteilt sich die finanzielle Belastung zudem über einen langen Zeitraum und erfolgt nicht punktuell.Die Höhe der Beiträge ist vom jeweiligen Bauprogramm der Stadt sowie von der jeweiligen Grundstücksgröße sowie von der Geschosshöhe und der Gebäudenutzung abhängig.Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages und somit die Abschaffung der Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Dies entspricht ebenfalls dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28. August 2017, wonach wiederkehrende Beiträge im gesamten Stadtgebiet eingeführt werden sollen.Weitergehende Fragen beantwortet die Beitragsabteilung im Referat Tiefbau gerne unter der Mailadresse beitragsabteilung@kaiserslautern.deoder per  Telefon 0631 365 1660.

Weitergehende Informationen über die Ausbaubeiträge sind auf der städtischen Homepage unter www.kaiserslautern.de/ausbaubeitraegezu finden.

Datum: 13. Dezember 2023|Thema: Top Aktuell|

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