Kaiserslautern – Räum- und Streupflicht im Winter

Salz nur in Ausnahmefällen einsetzen
Der Winter bringt die ersten Schneefälle nach Kaiserslautern. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) weist darauf hin, dass diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt ist. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die SK alle Aufgaben.
Zu den wichtigsten Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gehört es, den Gehweg vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und zu streuen. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 09.00 Uhr.
Schneit es im Laufe des Tages erneut, ist das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht ausreichend. Sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieterinnen und Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.
Die Räum- und Streupflicht gilt für die gesamte Länge des jeweiligen Anliegergrundstücks bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die ganze Straßenbreite, höchstens jedoch bis zu einer Breite von zehn Metern von der Grundstücksgrenze.
Die SK bittet zu beachten, dass aus Umweltschutzgründen Gehwege mit Sand, Sägemehl oder Granulat gestreut werden müssen. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen, an Treppen, an starken Steigungsstrecken) erlaubt.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
20. Juli 2026
Events
Villenrundfahrt Busfahrt durch Zweibrücken
27. September 2026 - 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
16. Februar 2025
29. Mai 2025
4. Juli 2023
21. April 2024
18. Juli 2026
1. Dezember 2025
29. Juni 2025
17. September 2024
6. April 2021
29. März 2026
31. März 2021
26. Januar 2025
23. April 2021
2. September 2025
21. Juni 2023
4. Februar 2022
5. August 2024
6. Dezember 2025
15. März 2021
30. Oktober 2023
26. Mai 2023
3. August 2021
19. Januar 2025
27. April 2026
14. Juni 2026
11. Mai 2025
30. Dezember 2025
1. Juni 2025
25. Mai 2025
19. Juni 2025



