Kaiserslautern – Quartermaster: Altlastenmonitoring verzögert sich

Quartermaster: Altlastenmonitoring verzögert sich
Bebauungsplanverfahren liegt vorerst auf Eis
Das Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Quartermasterkaserne im Osten der Stadt kann frühestens im zweiten Halbjahr 2026 weiter vorangetrieben werden. Grund für die Verzögerung sind Kernbohrungen, die von Seiten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zur Überwachung der Grundwassersanierung geplant sind. Diese hätten eigentlich 2024 durchgeführt werden sollen, werden nun jedoch erst im kommenden Jahr vonstattengehen. Mit der Auswertung dieser und weiterer notwendiger Erkundungen ist somit frühestens im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Erst dann kann darauf aufbauend der Bebauungsplanentwurf entsprechend angepasst werden und hinsichtlich des Umgangs mit der Altlastensituation eine Basis für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden.
Ziel des 2022 begonnenen Bebauungsplanverfahren ist, die ehemalige Kaserne zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung und die Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Referat Stadtentwicklung befasst. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne umfasst eine Fläche von ca. neun Hektar und wurde 1939 von der Reichswehr als Verpflegungslager errichtet und genutzt. 1951 übernahmen die US-Streitkräfte die Fläche. Die Kaserne wurde von den US-amerikanischen Streitkräften Ende des Jahres 1998 aufgegeben. Große Teile der Quartermaster-Kaserne sind nach wie vor bebaut und/oder versiegelt, die Fläche ist von starken Bodenbelastungen gekennzeichnet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss durch Gutachten nachgewiesen werden, dass eine bauliche Nutzung des Kasernen-Geländes, gegebenenfalls auch nur in partiellen Teilen, unter Einhaltung der Vorgaben des Baugesetzbuches, möglich ist und dass bei einer dauerhaften Nutzung des Geländes keine Gefahren für den Menschen bestehen.
Aktuelle Beiträge
3. Juli 2025
2. Juli 2025
Events
DODS – AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
4. Juli 2025 - 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
29. Januar 2024
29. Dezember 2024
3. Januar 2024
3. Dezember 2024
14. August 2020
3. August 2023
9. Dezember 2024
17. Mai 2025
7. Juni 2025
18. Juli 2023
10. August 2023
27. März 2023
18. August 2023
17. September 2024
19. März 2025
25. Juli 2023
5. September 2023
11. Dezember 2024
30. März 2023
18. Januar 2025
15. Juni 2025
22. Juni 2020
18. Februar 2024
24. Juli 2023
4. September 2024
18. Mai 2025
5. Juli 2023
13. Januar 2025
22. Juni 2023
23. Mai 2025
30. September 2024
16. August 2023
27. Mai 2021
28. Juni 2023
16. Oktober 2023
2. Februar 2025
8. Mai 2023
3. Juli 2023