Kaiserslautern-Pirmasens – Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Arbeitsagentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.
Die Frist kann nicht verlängert werden.
Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren gibt es online:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichtenarbeitgeber/schwerbehinderte-menschen
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
BUNT GEMISCHT
26. Dezember 2025
2. August 2025
28. September 2025
5. Mai 2020
31. Mai 2026
14. Mai 2024
21. April 2023
28. Juni 2021
15. März 2020
28. März 2025
14. Dezember 2024
11. August 2023
8. April 2021
21. Juli 2022
10. Mai 2023
17. August 2023
11. April 2023
23. Januar 2024
27. April 2026
10. August 2023
2. November 2025
23. Oktober 2024
16. Februar 2026
7. September 2025
11. Mai 2026
22. Juni 2025
22. Dezember 2020
4. September 2024
9. April 2021
24. Dezember 2025
20. Februar 2024
9. November 2021
13. August 2020
12. April 2026
29. Juli 2024
30. April 2020




