Kaiserslautern – „Investitions-Booster darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen“

Die Steuerpläne der Bundesregierung werden die Städte und Gemeinden voraussichtlich 13,5 Milliarden Euro kosten. Damit widerspricht die Koalition sich selbst: Sie wollte den Kommunen helfen, statt ihre Krise weiter zu vertiefen.
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ fordert die Bundesregierung auf, ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten. Dort heißt es: „Bei Gesetzen, die die Kommunen betreffen, prüfen wir ab sofort die Kommunalverträglichkeit mit Blick auf finanzielle und organisatorische Auswirkungen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.“ Dieses Versprechen droht mit dem geplanten „Investitions-Booster“ gebrochen zu werden.
Unter diesem Titel hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ein Wachstumsprogramm für die deutsche Wirtschaft vorgestellt. Es sieht zusätzliche Abschreibe-Möglichkeiten für die Unternehmen, eine Senkung der Körperschaftssteuer sowie eine Förderung von E-Mobilität und Forschung vor. Für die Kommunen bedeutet dieses Paket Steuer-Mindereinnahmen von 13,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029. Eine Kompensation ist bisher nicht vorgesehen.
„Der Investitions-Booster darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen. In Berlin muss endlich der Satz ,Wer bestellt, bezahlt‘ gelten“, sagen Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecher von „Für die Würde unserer Städte“, dem Zusammenschluss der finanzschwachen Städte und Gemeinden. Die zusätzlichen Steuermindereinnahmen führen sonst zu einem „Investitionsdesaster“ für die Kommunen, die dann auch weniger bei der Wirtschaft bestellen werden. Das Aktionsbündnis erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände.
„Für die Würde unserer Städte“ sieht zwar die Notwendigkeit wirtschaftlicher Entlastungen, um wieder auf einen Wachstumskurs mit steigenden Steuereinnahmen zu kommen. Die Steuerpläne treffen jedoch auf die ungelöste Finanzkrise der Kommunen. Sie haben im vergangenen Jahr in ihren Kern- und Extra-Haushalten ein Defizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. Dieser Negativ-Trend hält an. Zudem leiden die finanzschwachen Städte und Gemeinden unter Altschulden von rund 35 Milliarden Euro, die ganz überwiegend Bund und Länder zu verantworten haben.
So zügig, wie die Bundesregierung die Wirtschaft entlasten will, so entschlossen und schnell muss sie auch den Kommunen helfen – und zwar durch folgende Schritte:
1. Der Bund muss sich zur Hälfte an der Altschulden-Lösung beteiligen, die die Länder bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht haben.
2. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur sind 100 Milliarden Euro für Ländern und Kommunen gedacht. Von dieser Summe müssen mindestens 60 Prozent direkt bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen ankommen, da sie zwei Drittel der öffentlichen Investitionen tragen.
3. An den unvermindert stark steigenden kommunalen Sozialausgaben, die im Auftrag des Bundes übernommen werden, muss der Bund sich kurzfristig deutlich stärker beteiligen. Das würde die Kommunen schnell entlasten.
4. Antragsverfahren und Förderbedingungen müssen radikal vereinfacht werden. Fördergelder müssen bei denen ankommen, die es sie brauchen – nicht nur bei denen, die es sich die eine aufwändige Antragstellung leisten können.
Hintergrundinformationen
Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 74 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund zehn Millionen Menschen. Die Kommunen sind besonders vom Strukturwandel betroffen, deshalb haben sie geringe Einnahmen aus Steuern und hohe Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich.
Die Mitglieder sind: Bacharach, Bad Schmiedeberg, Bergkamen, Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus, Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Frankfurt am Main, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Kreis Groß-Gerau, Hagen, Hamm, Hamminkeln, Hattingen, Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Unna, Voerde, Völklingen, Waltrop, Werne, Wesel, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.
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