Kaiserslautern – Gebietsentwicklung auf der Europahöhe ist formell beendet

Einst Militärfläche, heute modernes Gewerbegebiet
Die Europahöhe ist eines der Musterbeispiele für eine gelungene Gebietsentwicklung in Kaiserslautern. Als östliche Erweiterung des PRE-Parks entstand dank Städtebauförderung in den vergangenen Jahren auf einer ehemaligen Militärfläche ein Gewerbepark mit einer Nettobaufläche von 7,7 Hektar, exzellent gelegen am Autobahndreieck A6/A63 und trotzdem innenstadtnah. Nach der ersten Ansiedlung – der Spatenstich des ersten Gebäudes war am 7. April 2017 – ging es Schlag auf Schlag, die Flächen waren innerhalb kürzester Zeit vergriffen. Neben der Bereitstellung neuer Bauflächen erhielt durch die Gebietsentwicklung auch der PRE-Park nach Osten eine Anbindung an die Ludwigshafener Straße und damit an die Autobahn.
Den Rahmen für diese schöne Entwicklung setzte eine seit 26. Januar 2013 rechtskräftige Sanierungssatzung. Diese wurde vom Stadtrat am 4. November nun ganz offiziell aufgehoben. Die Gebietsentwicklung ist mit der amtlichen Bekanntmachung der Aufhebungssatzung somit auch formell abgeschlossen. Aus der Sicht des für die Umsetzung der Sanierungsziele verantwortlichen Referats Stadtentwicklung sind keine weiteren Maßnahmen im Sinne der Satzung erforderlich.
„Alle im Rahmen der Gebietsentwicklung bzw. Sanierung geplanten Maßnahmen sind vollständig durchgeführt. Wesentliche Sanierungsziele sind erreicht, sodass wir die Sanierungssatzung guten Gewissens aufheben konnten“, freut sich Oberbürgermeisterin Beate Kimmel. Mit der Entwicklung der Europahöhe habe man einen positiven Beitrag geleistet, den Wirtschaftsstandort Kaiserslautern zu festigen und dringend benötigte Gewerbeflächen zu schaffen. „Ich danke allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich hier angesiedelt haben!“
Der Aufhebungsbeschluss ergeht als Satzung und ist ortsüblich bekannt zu machen. Danach ist die Aufhebungsatzung rechtsverbindlich. Es wird zudem gegenüber dem Grundbuchamt veranlasst, Sanierungsvermerke zu löschen. Zum Gesamtabschluss der Maßnahme findet, nach Veröffentlichung der Aufhebung der Satzung, die Schlussabrechnung gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion statt.
Das Foto zeigt die unerschlossene Fläche des heutigen Gewerbegebiets im Juli 2014 | Foto: WFK
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