Kaiserslautern – Cannabiskonsum während des Altstadtfests

Stadtverwaltung bittet um Verzicht auf dem Festgelände
Die Stadtverwaltung bittet im Sinne eines positiven Miteinanders und aus Rücksicht und Respekt gegenüber den anderen Festbesucherinnen und Festbesuchern, auf dem Gelände des Altstadtfests komplett auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Bei Volksfesten, die auch von Familien mit Kindern besucht werden und auf denen sich somit Personen unter 18 Jahren in unmittelbarer Nähe befinden, ergibt sich schon aufgrund des Charakters der Veranstaltung de facto ein Konsumverbot von Cannabis. Im Bereich des Altstadtfests, beziehungsweise angrenzend an das Festgelände, befinden sich zudem auch einige Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Schule. Im Sichtbereich dieser Einrichtungen ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich verboten.
Zusätzlich ist ein großer Teil des Festgeländes auch Fußgängerzone, in der vor 20.00 Uhr ohnehin kein Cannabis konsumiert werden darf. Die Gaststätten und Standbetreiber des Altstadtfests werden hinsichtlich des Konsums von Cannabis von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Etwaige Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) werden durch den Kommunalen Vollzugsdienst ausnahmslos geahndet.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
24. April 2026
24. April 2026
Events
Tag des Mädchenfußballs 2026
17. Mai 2026 - 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
23. Oktober 2024
18. Juli 2023
6. April 2023
23. Juli 2025
21. September 2025
14. Juli 2021
9. Juni 2021
21. April 2021
22. Dezember 2025
16. August 2025
3. Januar 2025
24. Juli 2023
14. August 2023
28. November 2025
14. April 2024
27. Juli 2025
22. Dezember 2024
17. Mai 2024
30. Dezember 2025
4. Oktober 2025
31. März 2025
21. Juli 2025
12. April 2026
14. November 2024
21. Juli 2024
30. März 2023
3. Februar 2025
6. April 2025
18. Juli 2023
12. April 2025
2. August 2023
26. April 2023
29. November 2025
14. März 2025
13. Oktober 2024
29. Mai 2025


