Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
BUNT GEMISCHT
8. Mai 2023
9. Mai 2025
1. Februar 2025
27. September 2024
26. September 2023
23. Januar 2025
11. Mai 2025
21. März 2023
2. März 2025
15. November 2023
31. März 2025
17. April 2023
21. Juli 2023
18. Dezember 2023
8. April 2024
10. Juli 2023
12. April 2023
20. Juli 2023
6. Juli 2025
19. August 2024
13. Mai 2025
26. Januar 2025
18. Januar 2025
9. Juni 2021
12. Juli 2023
19. Juni 2025
4. März 2024
26. Mai 2025
4. November 2024
10. März 2021
10. Juli 2023
13. Juli 2025
20. Juli 2025
14. August 2020
17. November 2021
28. Dezember 2024