Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
Aktuelle Beiträge
16. Februar 2026
Events
Pälzer Komödie „E gemiedlicher Owend“
11. April 2026 - 19:30 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. Juli 2025
9. November 2025
22. März 2025
31. Januar 2022
28. März 2025
4. August 2023
3. Mai 2025
16. Februar 2026
28. Juli 2023
20. Februar 2024
28. November 2025
1. August 2025
21. Juli 2025
14. Dezember 2024
19. Dezember 2022
10. Januar 2025
28. November 2025
1. Januar 2025
8. August 2023
29. März 2023
31. Januar 2025
22. Juni 2025
20. Juli 2023
29. Juni 2025
21. Juni 2024
4. Februar 2025
30. März 2023
14. Dezember 2023
13. April 2021
31. August 2023
14. August 2024
20. Juli 2025
12. März 2024
12. November 2024
25. Juli 2023


