Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 23:15 Uhr Klar
Gefühlt 9°
Wind 4 km/h
Luftfeuchte 71 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
17. September 2026
Events
Wissen. Kompetenzen. Bildung. – Für den Arbeitsmarkt der Zukunft
29. September 2026 - 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. Februar 2026
24. Februar 2024
15. April 2024
27. November 2024
9. Dezember 2024
11. Oktober 2025
1. Mai 2020
5. Oktober 2025
31. Mai 2026
4. Juli 2026
12. November 2025
4. Oktober 2025
22. Juni 2025
3. Februar 2025
27. September 2023
6. Februar 2021
24. Juli 2023
21. Juli 2023
17. November 2021
17. Januar 2026
21. September 2023
20. September 2025
24. März 2025
27. Juli 2025
10. August 2023
24. August 2023
28. September 2025
2. Februar 2025
9. August 2023
20. Mai 2025
19. September 2026
5. August 2026
10. Mai 2023
14. Dezember 2024
1. Juli 2021
18. Dezember 2023
28. Juni 2021


