Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
Events
Ausstellungseröffnung „Brutaler Aufsteiger“
12. Juni 2026 - 14:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
14. August 2020
5. Januar 2026
21. Juni 2023
11. April 2023
10. März 2021
23. Juli 2025
1. März 2025
16. Dezember 2025
11. Dezember 2024
29. Januar 2024
8. Mai 2023
10. August 2023
28. Juni 2023
25. Dezember 2025
16. April 2025
20. April 2025
13. September 2022
27. September 2025
7. Dezember 2025
17. November 2023
19. Juni 2023
23. November 2023
16. November 2025
30. Juni 2023
30. November 2025
19. März 2025
21. März 2023
11. August 2023
1. Februar 2025
3. Februar 2025
28. März 2026
30. April 2020
11. Oktober 2025
21. März 2023
18. Januar 2026



