Hundekontrollwoche in Bad Dürkheim: Stadt überprüft verantwortungsbewusstes Verhalten von Hundehaltern

In der vergangenen Woche führte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Bad Dürkheim eine Hundekontrollwoche durch. Dabei wurden insgesamt 41 Hundehalterinnen und Hundehalter überprüft – 27 aus Bad Dürkheim und 14 aus dem Umland. Das Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt. In zwei Fällen wiesen die Mitarbeitenden des KVD auf die geltende Anleinpflicht hin.
Hinterlassenschaften von Hunden sind unverzüglich zu beseitigen, damit Straßen, Wege, Spielplätze und Grünanlagen sauber und für alle nutzbar bleiben. Zudem schreibt die Gefahrenabwehrverordnung eine Anleinpflicht vor, die der Sicherheit von Menschen und Tieren gleichermaßen dient – insbesondere zum Schutz von Kindern, Spaziergängern und anderen Hunden. Mit den regelmäßigen Kontrollen fördert die Stadt ein rücksichtsvolles Miteinander von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern.
„Die allermeisten Hundebesitzer verhalten sich mit ihren Tieren genau richtig. Leider gibt es einige wenige, die sich nicht an die Spielregeln halten. Deswegen haben wir die Kontrollwoche durchgeführt. Wir appellieren auch an diejenigen, die es bisher nicht schaffen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen oder der Anleinpflicht nachzukommen, sich im Sinne der Gemeinschaft zu verhalten“, so Claudius Güther, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Dürkheim.
Stadt Bad Dürkheim
BUNT GEMISCHT
9. August 2025
3. November 2023
6. September 2025
5. Februar 2021
18. Mai 2025
20. September 2025
27. Dezember 2025
9. Februar 2026
2. Februar 2025
20. August 2021
23. November 2023
22. Juni 2025
2. Februar 2025
6. Januar 2026
9. Mai 2025
12. August 2025
27. Dezember 2025
28. September 2025
24. April 2020
2. Dezember 2025
9. Juni 2025
26. August 2023
22. März 2021
11. Dezember 2024
13. Juli 2023
15. Dezember 2024
9. März 2021
1. August 2023
11. April 2023
24. Juli 2023
24. Juli 2023
29. November 2025
20. November 2023

