Genug Betrug: Wie erkennt man unseriöse Verkäufer?

- Die gute Nachricht: Die Mehrheit der privaten und gewerblichen Verkäufer ist vertrauenswürdig.
- Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale bieten hilfreiche Tipps, um sich vor Betrug zu schützen.
- Wichtig: Für Käufe sollte niemals die Bezahlaktion „für Freunde und Familie“ genutzt werden.
Das Kaufen und Verkaufen von Waren auf Kleinanzeigen-Portalen ist beliebt, aber unter Umständen auch mit Risiken verbunden. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt informieren über häufige Betrugsmaschen und geben hilfreiche Tipps, worauf Verbraucher:innen achten sollten, um sich bestmöglich zu schützen.
Käuferschutz-Trick über PayPal
Eine Verbraucherin berichtete von ihrem Erlebnis: „Im Mai habe ich über die Plattform Kleinanzeigen.de Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen, der ein „Woom 3 Fahrrad“ für 300 Euro anbot. Die Zahlung erfolgte über PayPal per „Freunde & Familie“. Als Empfänger wurde komischerweise ein anderer Name als im Inserat angezeigt. Die Plattform warnte mich später, dass der Account gesperrt wurde (Betrugsverdacht). Ich habe keine Ware erhalten. Ich hatte umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Bis heute habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.“
Das Problem ist, dass bei Zahlungen über „Freunde & Familie“ kein Käuferschutz besteht. Der Käuferschutz bei PayPal funktioniert nur, wenn man Geld über die Option „Für Waren und Dienstleistungen“ sendet. Daher ist es wichtig, bei Online-Transaktionen vorsichtig zu sein und die richtige Bezahlmethode zu wählen, um sich vor Betrug zu schützen.
„Sicher bezahlen“: Vorsicht vor Nachrichten mit Links
Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei „kleinanzeigen“ zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente „kleinanzeigen“-Bezahlmethode „Sicher bezahlen“ abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.
Der Personalausweis-Trick
Auch von Verkäufern, die ihren Personalausweis vorzeigen, sollten sich Verbraucher und Verbraucherinnen nicht blenden lassen. Betrüger versuchen so Seriosität vorzugaukeln, indem sie Fotos ihres angeblichen Ausweises schicken. Dadurch sollen sich die Käufer:innen dann in Sicherheit wiegen und dazu gebracht werden etwa über die unsichere Aktion „Freunde und Familie“ zu bezahlen. Dem ist aber nicht so, denn die Ausweise sind gefälscht.
Der Fall: „Guten Tag, ich habe Anfang Mai einen Artikel für mein Baby bei Kleinanzeigen gekauft. Dies habe ich per PayPal bezahlt – leider über Freunde und Familie, so dass ich nicht geschützt war. Dies war mir in dem Moment nicht bewusst. Ich habe 90 Euro bezahlt und der Verkäufer hat sich nie wieder gemeldet. Er hat vorab einen Personalausweis fotografiert. Hinterher kam raus, dass dieser gefälscht ist.“
Hier sind Tipps von der Verbraucherzentrale und dem Landeskriminalamt, um Betrüger im Netz zu erkennen und sich zu schützen:
- Bei Online-Geschäften greift der Käuferschutz nur beim Punkt „Waren und Dienstleistungen“. Wählt man „Freunde und Familie“, um ein „kleinanzeigen“-Geschäft abzuwickeln, hat man im Betrugsfall schlechte Karten.
- Bei dem Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ muss man nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Wir raten: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
- Identitätsnachweis (z. B. Ausweisfoto): Wird ein Personalausweis geschickt, ist das kein Vertrauensbeweis – sondern ein typisches Merkmal von Identitätsdiebstahl. Niemals eigene Ausweisdokumente zurücksenden!
- „kleinanzeigen“ hat selbst einige hilfreiche Sicherheitstipps auf der Website zusammengestellt: https://themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich auf jeden Fall an die zuständige Polizei-Dienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz möglich.
Ausführliche weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet.
VZ-RLP
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