Förderrichtlinie Dachbegrünung beschlossen

Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger ab 21. Mai möglich
Die Förderrichtlinie Dachbegrünung im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am Montag, 13. Mai 2024, beschlossen. Damit können private nachträgliche Begrünungen von bereits bestehenden Haus- und Garagendächern gefördert werden, sofern mit diesen Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.
„Durch die Förderrichtlinie Dachbegrünung können neue klimatisch wirksame Grünflächen geschaffen werden. Wir möchten damit den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit bieten, direkt vor ihrer Haustür zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur Förderung der Biodiversität beizutragen“, erklärt Umweltdezernent Manuel Steinbrenner. Er freue sich, wenn sich viele Menschen für das Vorhaben begeisterten.
Die Anträge für die Förderung können ab dem 21. Mai 2024 beim Referat Umweltschutz der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingereicht werden. Die im Rahmen der Förderung verfügbaren Mittel werden nach dem zeitlichen Eingang der genehmigungsfähigen Anträge vergeben. Für die fachliche und technische Prüfung und Betreuung sowie für die Abnahme der Dachbegrünung ist die Stadtentwässerung Kaiserslautern zuständig.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte und Sportvereine als gemeinnützige Organisationen, wobei eine Förderung nur bei einer nichtwirtschaftlichen Nutzung und freiwilligen Maßnahmen möglich ist. Gefördert wird die nachträgliche Dachbegrünung auf bereits vorhandenen Gebäuden inklusive deren Nebenanlagen.
Die erteilten Zuschüsse an die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Förderprogrammes werden zu 100 Prozent durch das KIPKI gefördert. Die als förderfähig anerkannten beziehungsweise tatsächlichen Kosten werden zu 90 Prozent mit einem Festzuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert. Für die Förderung steht vorerst ein Fördervolumen von 168.000 Euro zur Verfügung. Sollten darüber hinaus Anträge eingehen, wird geprüft, ob gegebenenfalls Mittel aus einem der anderen KIPKI-Vorhaben umgewidmet werden können.
Begrünte Dächer erfüllen vielfältige, positive ökologische Funktionen. Sie tragen unter anderem zur Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstungskühlung und damit zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität bei. Außerdem werden durch sie Lebensräume für Wildbienen, Laufkäfer sowie andere Insekten und Tiere geschaffen. Daher sollten für die Begrünung primär heimische, insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Darüber hinaus können Gründächer durch eine verbesserte Dämmleistung im Sommer das Innenraumklima verbessern und im Winter Energiekosten senken.
Das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) beinhaltet in Kaiserslautern insgesamt 18 Maßnahmen, die mit finanziellen Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Die Maßnahmen verteilen sich auf elf Projekte aus dem Bereich des Klimaschutzes und sieben aus dem Bereich der Klimaanpassung. Die Förderrichtlinie Dachbegrünung ist eine der Maßnahmen und wurde vom Referat Umweltschutz gemeinsam mit der Stadtentwässerung Kaiserslautern erarbeitet.
Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie gibt es unter
https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt/klima_wandel/index.html.de.
Hier werden ab dem 21. Mai 2024 auch weitere Details zu dem Förderprogramm und das Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Beiträge
25. Februar 2026
25. Februar 2026
Events
„Der Rebell“ – Ein Abendessen mit Ewald Lienen
23. Februar 2026 - 18:30 Uhr bis 18. September 2026 - 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. Juni 2023
14. August 2020
14. September 2025
30. Oktober 2023
16. Januar 2026
28. September 2025
2. November 2025
24. April 2020
18. Januar 2025
22. Dezember 2024
29. August 2025
22. Dezember 2025
25. Juni 2025
24. Juli 2023
19. April 2025
5. Juli 2023
13. August 2024
1. Dezember 2025
15. Februar 2026
18. Juli 2023
6. Juli 2025
30. Dezember 2025
8. Februar 2026
16. August 2023
10. Mai 2023
8. Mai 2023
6. September 2025
31. August 2023
15. August 2023
11. Oktober 2025
26. Dezember 2025
13. August 2020
21. Juli 2025
14. August 2024
23. November 2025
18. Januar 2025
13. Dezember 2023
30. März 2023



