Förderrichtlinie Dachbegrünung beschlossen

Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger ab 21. Mai möglich
Die Förderrichtlinie Dachbegrünung im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am Montag, 13. Mai 2024, beschlossen. Damit können private nachträgliche Begrünungen von bereits bestehenden Haus- und Garagendächern gefördert werden, sofern mit diesen Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.
„Durch die Förderrichtlinie Dachbegrünung können neue klimatisch wirksame Grünflächen geschaffen werden. Wir möchten damit den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit bieten, direkt vor ihrer Haustür zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur Förderung der Biodiversität beizutragen“, erklärt Umweltdezernent Manuel Steinbrenner. Er freue sich, wenn sich viele Menschen für das Vorhaben begeisterten.
Die Anträge für die Förderung können ab dem 21. Mai 2024 beim Referat Umweltschutz der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingereicht werden. Die im Rahmen der Förderung verfügbaren Mittel werden nach dem zeitlichen Eingang der genehmigungsfähigen Anträge vergeben. Für die fachliche und technische Prüfung und Betreuung sowie für die Abnahme der Dachbegrünung ist die Stadtentwässerung Kaiserslautern zuständig.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte und Sportvereine als gemeinnützige Organisationen, wobei eine Förderung nur bei einer nichtwirtschaftlichen Nutzung und freiwilligen Maßnahmen möglich ist. Gefördert wird die nachträgliche Dachbegrünung auf bereits vorhandenen Gebäuden inklusive deren Nebenanlagen.
Die erteilten Zuschüsse an die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Förderprogrammes werden zu 100 Prozent durch das KIPKI gefördert. Die als förderfähig anerkannten beziehungsweise tatsächlichen Kosten werden zu 90 Prozent mit einem Festzuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert. Für die Förderung steht vorerst ein Fördervolumen von 168.000 Euro zur Verfügung. Sollten darüber hinaus Anträge eingehen, wird geprüft, ob gegebenenfalls Mittel aus einem der anderen KIPKI-Vorhaben umgewidmet werden können.
Begrünte Dächer erfüllen vielfältige, positive ökologische Funktionen. Sie tragen unter anderem zur Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstungskühlung und damit zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität bei. Außerdem werden durch sie Lebensräume für Wildbienen, Laufkäfer sowie andere Insekten und Tiere geschaffen. Daher sollten für die Begrünung primär heimische, insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Darüber hinaus können Gründächer durch eine verbesserte Dämmleistung im Sommer das Innenraumklima verbessern und im Winter Energiekosten senken.
Das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) beinhaltet in Kaiserslautern insgesamt 18 Maßnahmen, die mit finanziellen Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Die Maßnahmen verteilen sich auf elf Projekte aus dem Bereich des Klimaschutzes und sieben aus dem Bereich der Klimaanpassung. Die Förderrichtlinie Dachbegrünung ist eine der Maßnahmen und wurde vom Referat Umweltschutz gemeinsam mit der Stadtentwässerung Kaiserslautern erarbeitet.
Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie gibt es unter
https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt/klima_wandel/index.html.de.
Hier werden ab dem 21. Mai 2024 auch weitere Details zu dem Förderprogramm und das Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Beiträge
27. November 2025
27. November 2025
27. November 2025
Events
Anime Konzert: Heart of Ice – ein sinfonisches Märchen
11. Dezember 2025 - 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
BUNT GEMISCHT
10. Mai 2023
2. August 2023
27. März 2023
16. August 2023
7. Mai 2024
28. Juli 2023
17. August 2023
29. März 2023
14. Mai 2024
2. März 2025
18. Juli 2023
22. Juni 2021
14. September 2023
23. Februar 2025
10. Januar 2025
30. Mai 2023
3. August 2025
3. Mai 2025
12. Juli 2022
29. Dezember 2023
16. Juli 2025
8. Februar 2024
13. August 2023
10. November 2025
2. Februar 2025
28. Juli 2023
11. Dezember 2024
15. Juni 2023
29. März 2025
24. August 2023
10. August 2023
26. Juli 2023
28. November 2025
9. Januar 2024
18. Dezember 2023
5. April 2023
27. September 2025
14. Dezember 2024


