Förderrichtlinie Dachbegrünung beschlossen

Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger ab 21. Mai möglich
Die Förderrichtlinie Dachbegrünung im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am Montag, 13. Mai 2024, beschlossen. Damit können private nachträgliche Begrünungen von bereits bestehenden Haus- und Garagendächern gefördert werden, sofern mit diesen Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.
„Durch die Förderrichtlinie Dachbegrünung können neue klimatisch wirksame Grünflächen geschaffen werden. Wir möchten damit den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit bieten, direkt vor ihrer Haustür zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur Förderung der Biodiversität beizutragen“, erklärt Umweltdezernent Manuel Steinbrenner. Er freue sich, wenn sich viele Menschen für das Vorhaben begeisterten.
Die Anträge für die Förderung können ab dem 21. Mai 2024 beim Referat Umweltschutz der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingereicht werden. Die im Rahmen der Förderung verfügbaren Mittel werden nach dem zeitlichen Eingang der genehmigungsfähigen Anträge vergeben. Für die fachliche und technische Prüfung und Betreuung sowie für die Abnahme der Dachbegrünung ist die Stadtentwässerung Kaiserslautern zuständig.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte und Sportvereine als gemeinnützige Organisationen, wobei eine Förderung nur bei einer nichtwirtschaftlichen Nutzung und freiwilligen Maßnahmen möglich ist. Gefördert wird die nachträgliche Dachbegrünung auf bereits vorhandenen Gebäuden inklusive deren Nebenanlagen.
Die erteilten Zuschüsse an die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Förderprogrammes werden zu 100 Prozent durch das KIPKI gefördert. Die als förderfähig anerkannten beziehungsweise tatsächlichen Kosten werden zu 90 Prozent mit einem Festzuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert. Für die Förderung steht vorerst ein Fördervolumen von 168.000 Euro zur Verfügung. Sollten darüber hinaus Anträge eingehen, wird geprüft, ob gegebenenfalls Mittel aus einem der anderen KIPKI-Vorhaben umgewidmet werden können.
Begrünte Dächer erfüllen vielfältige, positive ökologische Funktionen. Sie tragen unter anderem zur Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstungskühlung und damit zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität bei. Außerdem werden durch sie Lebensräume für Wildbienen, Laufkäfer sowie andere Insekten und Tiere geschaffen. Daher sollten für die Begrünung primär heimische, insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Darüber hinaus können Gründächer durch eine verbesserte Dämmleistung im Sommer das Innenraumklima verbessern und im Winter Energiekosten senken.
Das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) beinhaltet in Kaiserslautern insgesamt 18 Maßnahmen, die mit finanziellen Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Die Maßnahmen verteilen sich auf elf Projekte aus dem Bereich des Klimaschutzes und sieben aus dem Bereich der Klimaanpassung. Die Förderrichtlinie Dachbegrünung ist eine der Maßnahmen und wurde vom Referat Umweltschutz gemeinsam mit der Stadtentwässerung Kaiserslautern erarbeitet.
Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie gibt es unter
https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt/klima_wandel/index.html.de.
Hier werden ab dem 21. Mai 2024 auch weitere Details zu dem Förderprogramm und das Antragsformular zur Verfügung gestellt.
BUNT GEMISCHT
3. Juli 2023
27. Mai 2024
24. Februar 2025
27. November 2024
17. September 2024
26. Januar 2025
5. April 2025
29. März 2023
8. April 2025
6. April 2023
23. August 2023
4. Juli 2023
18. Januar 2025
17. November 2023
9. Mai 2025
17. Juli 2023
6. April 2021
18. Juli 2023
26. August 2024
19. April 2024
13. August 2024
4. Februar 2022
16. Januar 2025
13. Januar 2025
6. Dezember 2024
25. Januar 2025
13. Mai 2025
17. November 2023
17. Januar 2024
11. Januar 2025
12. Dezember 2024
14. August 2020
12. Januar 2025
2. Juli 2023
19. August 2024
25. Juli 2023
27. September 2023