Das ändert sich 2026 beim Thema Digitales – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

KI-Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 treten neue Transparenzpflichten aus der europäischen KI-Verordnung in Kraft. Sie legen verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz fest. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen künftig kennzeichnen, wenn Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Videos durch KI erstellt wurden. Auch der Einsatz von KI-Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, unterliegt dieser Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung.
Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Verbraucher:innen jederzeit erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte nutzen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, solche Inhalte kritisch einzuordnen, Täuschungen zu vermeiden und bewusste Entscheidungen zu treffen.
Weiterführende Informationen: Mehr zur Funktionsweise und zu Risiken von Künstlicher Intelligenz
Verschärfte Richtlinie in der IT-Sicherheit
Am 13. November 2025 hat die Bundesregierung das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen und damit die zweite europäische Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit in deutsches Recht überführt. Das Gesetz sieht strengere Sicherheitsanforderungen sowie umfassendere Meldepflichten bei Cybervorfällen vor.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich: Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen sind nun auch zahlreiche weitere Branchen und Sektoren einbezogen, die für Verbraucher:innen von hoher Bedeutung sind. Ziel ist es, die IT-Sicherheit innerhalb der Europäischen Union zu stärken und dadurch den Schutz sensibler persönlicher Daten zu verbessern.
Widerrufsbutton ab Juni Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 wird es für Verbraucher:innen einfacher, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Unternehmen, die Vertragsabschlüsse über Webseiten oder Apps anbieten, müssen künftig einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Dieser muss klar erkennbar und mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein, damit die Funktion leicht auffindbar ist.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass ein Widerruf genauso unkompliziert möglich ist wie der Vertragsabschluss selbst. Bereits seit 2022 gibt es einen verpflichtenden Kündigungsbutton, dessen Einführung zahlreiche Verstöße seitens der Anbieter offenbarte. Mit dem Widerrufsbutton wird nun ein weiterer Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Vertragswesen umgesetzt.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Aktuelle Beiträge
13. August 2026
13. August 2026
Events
Hoffnung hat einen Klang
6. September 2026 - 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
16. Mai 2026
18. September 2023
27. Juni 2026
11. Mai 2026
18. Juni 2026
11. Oktober 2025
31. Mai 2026
22. Juni 2025
21. März 2023
24. Januar 2026
15. März 2023
19. April 2025
12. Januar 2025
30. März 2025
17. November 2023
14. August 2023
4. Februar 2025
19. April 2023
2. Februar 2025
1. März 2026
7. März 2026
12. Januar 2024
14. September 2023
2. Dezember 2025
15. März 2026
18. März 2021
29. September 2023
22. Dezember 2025
11. August 2023
16. November 2025
1. Juni 2021





