3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung / Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein


Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein
Ab Montag, 06. Dezember 2021, wird – zunächst befristet bis zum 07. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt. Die Regelung erfolgt im Rahmen des Hausrechts.
Konkret bedeutet dies: Nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sowie getestete Personen haben Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung. Erforderlich ist ein zertifizierter Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu den gleichgestellten Personen zählen dabei insbesondere Kinder bis drei Monate nach Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Im Rathaus, Rathaus Nord sowie der großen Maxschule (Rathaus West) werden die 3G-Kontrollen durch Security-Kräfte übernommen. Diese sind zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Häuser anwesend. In den weiteren Gebäuden erfolgt die Kontrolle in eigener Zuständigkeit.
Im Zuge der Einführung der 3G-Regelung wird auch die Schnellteststelle im Rathausfoyer ihren Betrieb einstellen. Eine Weiterführung des Testbetriebs außerhalb des Gebäudes wird derzeit geprüft. Eine aktuelle Übersicht über die Teststellen im Stadtgebiet ist im Geoportal auf der städtischen Homepage zu finden: https://geoportal.kaiserslautern.de/covid/
Aktuelle Beiträge
20. Februar 2026
20. Februar 2026
20. Februar 2026
20. Februar 2026
Events
HeartChor Kaiserslautern „Let me entertain you“
26. April 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
30. Oktober 2023
9. Juni 2025
30. August 2025
14. August 2023
27. Juli 2025
11. Mai 2025
28. November 2025
20. Dezember 2025
23. Januar 2025
5. Mai 2025
13. Dezember 2025
16. Januar 2026
14. September 2023
20. Januar 2025
18. Juli 2023
28. November 2025
24. Dezember 2025
16. März 2025
16. Dezember 2024
4. Februar 2022
10. Juli 2023
22. Juni 2025
5. Oktober 2025
21. Oktober 2020
26. Juli 2025
1. Januar 2025
30. September 2024
13. September 2025



