Pirmasens – Zulassungsstelle: Regelmäßige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen

Die Zulassungsstelle der Stadtverwaltung Pirmasens weißt aus aktuellem Anlass darauf hin, dass bei sämtlichen zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Pflicht besteht, dieses in regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorzustellen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Fahrzeuge, die auf privatem Grund abgestellt sind und bei denen z.B. wegen eines Defekts vorläufig oder dauerhaft keine Teilnahme am öffentlichen Verkehr beabsichtigt oder möglich ist. Stellt der Halter ein Fahrzeug auf privatem Grund ab und beabsichtigt keine Teilnahme am öffentlichen Verkehr, kann er das Fahrzeug außer Betrieb setzen. Tut er dies nicht, besteht weiterhin die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung der Hauptuntersuchung – unabhängig vom Abstellort des Fahrzeugs.
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