Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
11. Januar 2026
Events
Neujahrskonzert Sinfonieorchester des Landkreises Kaiserslautern
18. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
14. August 2020
15. August 2023
13. Mai 2024
22. Januar 2025
19. Januar 2025
14. August 2020
6. April 2023
10. November 2025
23. Februar 2025
27. Dezember 2025
25. Januar 2025
17. März 2023
16. Januar 2024
13. Juli 2025
30. November 2025
18. Januar 2025
2. März 2025
20. November 2024
16. Januar 2025
13. Januar 2025
18. Dezember 2023
1. Dezember 2025
18. Juli 2025
1. September 2024
30. März 2023
7. Dezember 2025
18. Februar 2024
6. Juli 2023
4. Juli 2023
24. Juli 2023
29. August 2025
24. Mai 2023
11. August 2023
29. November 2025
19. April 2025
2. Dezember 2025

