Stadtverwaltung Kaiserslautern widerspricht Baugenehmigung zur Erweiterung des Fashion Outlets Zweibrücken Initiative zum Erhalt des Handels in der Innenstadt

Initiative zum Erhalt des Handels in der Innenstadt
Die Stadtverwaltung Kaiserslautern hat im September 2026 bei der Stadtverwaltung Zweibrücken Widerspruch gegen die Baugenehmigung zur Erweiterung des Fabrikverkaufszentrums (Fashion Outlet) eingelegt. Dieses soll von 21.000 auf 29.500 Quadratmeter erweitert werden. Der Vorgang war bereits mehrfach Thema im Kaiserslauterer Stadtrat, der 2022 beschloss, sich gegen die Erweiterungspläne auszusprechen und damit eine ablehnende Stellungnahme des Referats Stadtentwicklung unterstützte.
„Wir möchten sicherstellen, dass die Funktion unserer Innenstadt weiterhin erhalten bleibt. Das bedeutet, die Händler und Immobilienbesitzer sowie auch die Arbeitsplätze in Kaiserslautern vor den Interessen externer privilegierter Handelstreibender zu schützen“, erklärt Oberbürgermeisterin Beate Kimmel. Das Oberzentrum Kaiserslautern habe einen gewachsenen urbanen Stadtkern, dessen Funktion einerseits wichtig für die Bevölkerung, andererseits aber auch auf die Kaufkraft aus den umliegenden Gemeinden angewiesen sei.
Gemäß den Ausführungen des Referats Stadtentwicklung ist ein erheblicher Anteil des Kaufkraftpotenzials des Fashion Outlets in Zweibrücken deckungsgleich mit dem der Kaiserslauterer Innenstadt. „Um die bestehende Kaiserslauterer Innenstadt zu bewahren, können wir die Erweiterung des Fashion Outlets nicht tatenlos hinnehmen“, so die Oberbürgermeisterin. Daher hat die Stadt Kaiserslautern nicht nur der Baugenehmigung widersprochen, sondern auch bereits zum Raumordnungsverfahren sowie zum Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Outlets gegenüber der Stadt Zweibrücken eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Auch andere Städte, wie Homburg, Neunkirchen und Saarbrücken, wollen ebenfalls die Erweiterung des Outlets nicht tolerieren. Die Befürchtung ist, dass die Kaufkraft aus den umliegenden Gemeinden weiter abgezogen wird und eine existenzbedrohende Situation für die Stadtkerne entstehen könnte. Mit der geplanten deutlichen Vergrößerung des Outlets würde ein monofunktionales Gebilde entstehen, das die Größe der Einzelhandelslandschaft der angrenzenden Mittelstädte erreicht oder überschreitet – und fast so groß wie ein Drittel der Innenstadt des Oberzentrums Kaiserslautern sein würde.
Die ursprünglichen Ziele des Fashion Outlets in Zweibrücken im Jahr 1997 sahen vor, die damalige Konversionsfläche zu vermarkten und somit Arbeitsplätze zu schaffen. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2001 wurde das Outlet bislang vier Mal erweitert, derzeit gibt es dort 1.250 Arbeitsplätze. Die ursprüngliche, mittlerweile 25 Jahre alte Zielsetzung als Argumentationsgrundlage für die heutige Erweiterung heranzuziehen, obwohl sich die Ausgangslage stark verändert darstellt, erscheint aus der fachlichen Sichtweise des Referats Stadtentwicklung daher nicht tragbar.
Darüber hinaus war entsprechend dem damals gültigen Landesentwicklungsprogramm III des Landes Rheinland-Pfalz eine solche Struktur nicht vorgesehen. Entstanden ist der Standort aufgrund einer Ausnahmegenehmigung von dessen Zielen und Grundsätzen. Laut dem derzeitigen Landesentwicklungsprogramm IV ist „die Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Sortimenten […] nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in Innenstädten und Stadt- sowie Stadtteilzentren, zulässig“. Dem widerspricht die erneute Erweiterung des Fashion Outlets, das sich in einem peripheren Bereich befindet. „Die Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung werden dadurch nicht geachtet und Entwicklungspotenziale im Einzelhandel städtebaulich falsch platziert“, merkt Oberbürgermeisterin Beate Kimmel an. „Im Sinne unserer Innenstadt werden wir den Prozess weiter beobachten und im Rahmen unserer Möglichkeiten entgegenwirken.“
Quelle: Stadt Kaiserslautern | Foto:Engelmann-Promotion (KI generiert)
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