Stadt Speyer warnt vor Vogelgrippe und informiert über den Umgang mit verendeten Tieren

Die Stadt Speyer warnt vor dem Ausbruch der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Die durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die vor allem wildlebende Vögel betrifft, breitet sich aktuell mit einer hochansteckenden Virusvariante (H5N1) aus. Infizierte Tiere erleiden in der Regel schwere Krankheitsverläufe und verenden häufig.
Um eine weitere Verbreitung zu verhindern und ein sicheres Vorgehen beim Fund toter Vögel zu gewährleisten, bittet die Stadt um Beachtung der folgenden Hinweise:
Für verendete Tiere kritischer Vogelarten – darunter Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wassergeflügel, Kraniche, Störche, Reiher sowie Greifvögel – ist in Speyer die Feuerwehr zuständig. Diese übernimmt das Einsammeln der Kadaver und ist telefonisch unter 06232 14-1200 erreichbar.
Behördlich zuständig für die Bewertung und das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe ist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Die Stadt Speyer fungiert als kommunale Meldestelle und kümmert sich im Stadtgebiet um das Einsammeln verendeter Tiere.
Bürgerinnen und Bürger können, sofern es sich um weniger als fünf Kadaver an einem Fundort handelt, Tiere unkritischer Arten – darunter Singvögel, Tauben oder Halsbandsittiche – selbst entsorgen. Dabei sollten Einweghandschuhe getragen, die Kadaver in einem Plastikbeutel sicher verpackt und anschließend über den Hausmüll entsorgt werden. Danach sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
Werden mehr als fünf tote Vögel an einem Ort gefunden, ist in jedem Fall die Feuerwehr Speyer zu informieren. Diese steht auch für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Die Stadt Speyer bittet um Achtsamkeit und umsichtiges Verhalten, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen und Mensch wie Tier bestmöglich zu schützen.
Stadt Speyer
Aktuelle Beiträge
Events
Ferientipp: Lust auf Abkühlung? Dann ab ins kühle Besichtigungs-Kalkbergwerk Wolfstein
31. Juli 2026 - 14:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. Juni 2025
4. Juli 2023
1. August 2023
4. Januar 2024
23. Februar 2026
23. Juni 2026
3. August 2021
29. Dezember 2025
17. Juli 2023
13. August 2025
5. April 2023
24. Juli 2024
5. Juli 2026
22. April 2021
14. August 2023
9. Mai 2024
23. Dezember 2025
20. Juni 2023
5. Februar 2025
29. Juni 2023
27. März 2023
15. März 2023
2. Dezember 2025
25. April 2026
1. Januar 2026
2. Januar 2025
27. April 2023
20. Februar 2025
5. April 2023






