Pirmasens – Südliche Hauptstraße: Zufahrt nur noch während der Geschäftszeiten

Mit der Umgestaltung der Südlichen Hauptstraße hat Pirmasens einen wichtigen Impuls zur Neuausrichtung der zentralen Innenstadt gesetzt. Zwischen Sandstraße und Pfarrgasse ist eine verkehrsberuhigte Zone entstanden.
Im Zuge des Ausbaus wurde eine Poller-Anlage installiert. Die Zufahrt ist ab sofort nur noch während der Geschäftszeiten uneingeschränkt möglich: montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Abschnitt für den motorisierten Individualverkehr geschlossen.
Außerhalb dieser Zeiten – also montags bis freitags von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages sowie an Wochenende von Samstag 16 Uhr bis Montagmorgen 8 Uhr, ist die Zufahrt nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung samt Funksender möglich.
Die Zufahrtsgenehmigung können Anwohner, Eigentümer sowie die ansässigen Geschäftsinhaber des betroffenen Abschnitts bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt jährlich 20 Euro. Der Antrag kann formlos per E-Mail an polleranlage@pirmasens.de gestellt werden.
Stadt Pirmasens
BUNT GEMISCHT
6. November 2021
25. Juli 2023
31. August 2023
17. Januar 2025
16. April 2025
13. Juni 2026
7. März 2026
24. Juli 2023
23. Januar 2025
21. Juni 2025
30. August 2025
16. Februar 2026
11. Juni 2025
15. August 2023
24. August 2023
19. Oktober 2025
7. August 2023
21. Mai 2024
9. Februar 2026
2. Februar 2025
3. Februar 2025
26. Dezember 2025
28. Dezember 2025
25. April 2023
7. Mai 2021
13. Dezember 2023
23. Mai 2025
19. April 2024
20. August 2021
31. Januar 2026
10. März 2021
11. August 2023
20. April 2026




