Pirmasens – Grillen verboten: Stadt und Polizei kontrollieren am Eisweiher

In den nächsten Tagen bleibt es im Südwesten sonnig und heiß, prognostizieren die Wetterfrösche.

Damit verbunden ist die Brandgefahr für ausgetrocknete Wälder und Wiesen. Vor diesem Hintergrund weist die Stadtverwaltung auf die weiterhin bestehende Allgemeinverfügung hin.

Demnach ist das Hantieren mit offenem Feuer in Pirmasens außerhalb bebauter Ortssteile aktuell verboten. Dies umfasst explizit auch sämtliche öffentliche Grillstellen in ausgewiesenen Zonen. Insbesondere im Bereich des Freizeitgeländes am Eisweiher wird leider immer noch festgestellt, dass Personen dort verbotswidrig grillen. Zum Teil wird morgens noch Glut an den Feuerstellen vorgefunden. Die Stadtverwaltung appelliert noch einmal ausdrücklich, sich an das Verbot zu halten. Das Picknicken ist dort grundsätzlich weiterhin gestattet.

Der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes und die Polizei Pirmasens kontrollieren die Flächen regelmäßig und haben bereits zehn Verstöße festgestellt.

Auch die Friedhofsverwaltung appelliert nochmals eindringlich an die Besucher auf Grabkerzen sowie LED-Lichter zu verzichten. Bei Nichteinhaltung behalten sich die Mitarbeiter vor, die Grablichter abzuräumen. Die Maßnahme diene dem vorbeugenden Brandschutz. Das Garten- und Friedhofsamt bittet um Verständnis und darum, auf alternative Formen des Gedenkens zurückzugreifen.

Hintergrund: Am 23. Juni 2026 hat die Stadt Pirmasens aufgrund der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Hantieren mit offenem Feuer außerhalb bebauter Ortsteile verbietet.

Es geht dabei vor allem um Grill- und Lagerfeuer. Das Verbot umfasst auch die Nutzung von holz- und kohlebetriebenen Grills sowie Camping- und Gasgrills. Es verbietet auch die Nutzung von ausgewiesenen Grillplätzen in öffentlichen Parkanlagen und im Außenbereich. Verboten ist ausdrücklich auch das Anzünden von Fackeln, Kerzen, darunter fallen auch Grablichter, oder ähnlichen Gegenständen wie z.B. Shishas. Ebenso ist das Abbrennen privater Feuerwerke untersagt.

Von der Verbotsregelung ausdrücklich nicht betroffen sind befestigte Feuerstellen auf privaten Grundstücken innerhalb der baulichen Ortslage. Bei Nutzung diese Feuerstellen rät die Stadtverwaltung jedoch dringend, entsprechende Löschmittel in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle bereitzustellen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Über eine Aufhebung entscheidet die Stadtverwaltung Pirmasens entsprechend der weiteren Wetterentwicklung.

Quelle: Stadt Pirmasens | Foto: Engelmann-Promotion (Canva)

Datum: 23. Juli 2026|Thema: Facebook, Landkreis Südwestpfalz, Pirmasens, Top Aktuell|

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